Führerschein-Umtauschpflicht: Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970
Bürgerinnen und Bürger, die einen Führerschein in
Papierform besitzen und zu den Geburtsjahrgängen 1965 bis 1970 zählen, müssen ihren
Führerschein bis 19. Januar 2024 umtauschen. Die Führerscheinstelle bittet
darum, den Antrag rechtzeitig bis spätestens Mitte November zu stellen. Da alle
Führerscheine bundesweit in der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt werden, ist
hier mit längeren Produktionszeiten zu rechnen. Nur durch eine rechtzeitige Antragstellung
kann eine rechtzeitige Antragsbearbeitung gewährleistet werden.
Das Wichtigste in Kürze:
Wo
beantrage ich den Führerschein-Umtausch? Der Umtausch kann bei der
jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltung – Bürgerbüro – oder bei der
Führerscheinstelle in der Kreisverwaltung Donnersbergkreis beantragt werden.
Hierfür ist eine persönliche Vorsprache nötig. Zu beachten sind die jeweiligen
Öffnungszeiten und gegebenenfalls die Terminsysteme der Anlaufstellen. (Siehe auch den Link zur Terminvergabe bei der Führerscheinstelle unten).
Welche
Unterlagen sind erforderlich? Benötigt werden der bisherige
Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument sowie ein biometrisches Lichtbild.
Was
passiert mit dem alten Führerschein? Den bisherigen Führerschein erhält
man auf Wunsch entwertet zurück.
Wieviel
kostet der Umtausch? Der Führerschein-Umtausch kostet
25,30 Euro. Gerne kann zudem der Direktversand beantragt werden. Für diesen
erhöhen sich die Gebühren dann um 5 Euro; dafür wird der neue Führerschein
direkt nach Hause gesandt.
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