Informationen zum SARS-CoV-2-Virus („Coronavirus“) nach dem Auslaufen der Corona-Maßnahmen
Vereinzelt erreichen das Gesundheitsamt und die
Kreisverwaltung seit dem Auslaufen der Corona-Maßnahmen noch Fragen rund um das
Virus. Bei Fragen zum Thema erreichen Sie das Gesundheitsamt unter 06352 – 710
500. Hier zudem ein aktueller Überblick zu gegebenenfalls relevanten Fragen
(Stand Mai 2023):
Die Bundesregierung hat alle mit dem Infektionsschutzgesetz
bundesweit geregelten Test- und Maskenpflichten ausgesetzt. Seit dem 08. April
2023 gilt auch keine FFP2-Maskenpflicht mehr für Besucherinnen und Besucher von
Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie Arztpraxen. Selbstverständlich kann
eine Maske weiterhin freiwillig getragen werden.
Rheinland-Pfalz hat seine Corona-Bekämpfungsverordnung
parallel zur Entscheidung und dem Geltungsbereich des Bundes zum 28. Februar
2023 auslaufen lassen.
Ob und wo es im Donnersbergkreis noch Corona-Teststellen
gibt, entzieht sich der Kenntnis der Kreisverwaltung und des Gesundheitsamtes.
Schon während der Pandemie wurden Informationen zu Teststellen bei
Landesstellen aufbereitet, und frühere Teststellen mussten sich zum Einstellen
der Angebote auch nicht beim Gesundheitsamt abmelden. Falls Sie sich testen lassen möchten, empfehlen wir, Kontakt zur Ihrer
Hausarztpraxis aufzunehmen.
Das Robert-Koch-Institut hat einen Steckbrief zum
SARS-CoV-2-Virus veröffentlicht und Antworten auf die am häufigsten gestellten
Fragen gegeben.
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