Die Bundesregierung hat alle mit dem Infektionsschutzgesetz bundesweit geregelten Test- und Maskenpflichten ausgesetzt. Seit dem 08. April 2023 gilt auch keine FFP2-Maskenpflicht mehr für Besucherinnen und Besucher von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie Arztpraxen. Selbstverständlich kann eine Maske weiterhin freiwillig getragen werden.
Rheinland-Pfalz hat seine Corona-Bekämpfungsverordnung parallel zur Entscheidung und dem Geltungsbereich des Bundes zum 28. Februar 2023 auslaufen lassen.
Ob und wo es im Donnersbergkreis noch Corona-Teststellen gibt, entzieht sich der Kenntnis der Kreisverwaltung und des Gesundheitsamtes. Schon während der Pandemie wurden Informationen zu Teststellen bei Landesstellen aufbereitet, und frühere Teststellen mussten sich zum Einstellen der Angebote auch nicht beim Gesundheitsamt abmelden. Falls Sie sich testen lassen möchten, empfehlen wir, Kontakt zur Ihrer Hausarztpraxis aufzunehmen.
Das Robert-Koch-Institut hat einen Steckbrief zum SARS-CoV-2-Virus veröffentlicht und Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen gegeben.
- Antworten auf allgemeine Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2:
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html?nn=2386228 - Antworten auf Fragen zur Impfung gegen COVID-19:
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html - Antworten auf Fragen zu Long COVID:
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste_Gesundheitliche_Langzeitfolgen.html
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