Informationen zum SARS-CoV-2-Virus („Coronavirus“) nach dem Auslaufen der Corona-Maßnahmen

    Vereinzelt erreichen das Gesundheitsamt und die Kreisverwaltung seit dem Auslaufen der Corona-Maßnahmen noch Fragen rund um das Virus. Bei Fragen zum Thema erreichen Sie das Gesundheitsamt unter 06352 – 710 500. Hier zudem ein aktueller Überblick zu gegebenenfalls relevanten Fragen (Stand Mai 2023):

    Die Bundesregierung hat alle mit dem Infektionsschutzgesetz bundesweit geregelten Test- und Maskenpflichten ausgesetzt. Seit dem 08. April 2023 gilt auch keine FFP2-Maskenpflicht mehr für Besucherinnen und Besucher von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie Arztpraxen. Selbstverständlich kann eine Maske weiterhin freiwillig getragen werden.

    Rheinland-Pfalz hat seine Corona-Bekämpfungsverordnung parallel zur Entscheidung und dem Geltungsbereich des Bundes zum 28. Februar 2023 auslaufen lassen.

    Ob und wo es im Donnersbergkreis noch Corona-Teststellen gibt, entzieht sich der Kenntnis der Kreisverwaltung und des Gesundheitsamtes. Schon während der Pandemie wurden Informationen zu Teststellen bei Landesstellen aufbereitet, und frühere Teststellen mussten sich zum Einstellen der Angebote auch nicht beim Gesundheitsamt abmelden. Falls Sie sich testen lassen möchten, empfehlen wir, Kontakt zur Ihrer Hausarztpraxis aufzunehmen.

    Das Robert-Koch-Institut hat einen Steckbrief zum SARS-CoV-2-Virus veröffentlicht und Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen gegeben.


    Foto: Klaus Hausmann auf Pixabay

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