Gemäß Landeskrankenhausgesetz erfüllen die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgabe der Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Krankenhäusern als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Der Donnersbergkreis ist im Jahre 2002 mit seinen beiden Krankenhäusern in Rockenhausen und Kirchheimbolanden in die Westpfalz-Klinikum GmbH eingetreten. Der Anteil des Donnersbergkreises am Stammkapital der GmbH in Höhe von 3.609.800 Euro beträgt 15 %. Der Landkreis Kusel ist mit 25 % beteiligt; die Stadt Kaiserslautern mit 60 %.
Erstmals seit Gründung der Westpfalz-Klinikum GmbH in der bestehenden Form kommen die Gesellschafter jetzt in eine Nachschuss- bzw. Finanzierungsverpflichtung, da sich die Gesellschaft in einer Absatz- und Ergebniskrise befindet. Diese wurden ausgelöst durch einen pandemiebedingten Rückgang von Fallzahlen und Kapazitätsbeschränkungen aufgrund von Fachkräftemangel sowie durch stark gestiegene Energie-, Beschaffungs- und Baukosten.
Die FTI Andersch AG wurde am 11.05.2023 von der Westpfalz-Klinikum GmbH mit der Erstellung eines Sanierungskonzeptes beauftragt. Das vorliegende Sanierungsgutachten weist bis 2027 einen Finanzbedarf der Westpfalz-Klinikum GmbH in Höhe von 80,1 Mio. Euro aus. Die Banken tragen einen Anteil von 17,6 Mio. Euro. Die drei kommunalen Gesellschafter (Stadt Kaiserslautern, Landkreis Kusel und Donnersbergkreis) übernehmen anteilig die restlichen 62,9 Mio. Euro. Diese Summe ergibt sich aus Einzahlungen in die Kapitalrücklage (27,6 Mio. Euro) und Gesellschafterdarlehen, mit denen von 2023 bis 2026 Investitionen finanziert werden (35,3 Mio. Euro). Der Donnersbergkreis übernimmt hier entsprechend seiner Beteiligung am WKK jeweils 15 Prozent, also insgesamt gut 9,4 Mio. Euro, verteilt über die Haushaltsjahre 2023-2026.
Zur Erstellung eines Integrationsleitfadens hatte der Kreistag die Verwaltung am 29.09.2021 und 03.03.2022 beauftragt. Akteure sollten die Ausländerbehörde, die Abteilung Soziales sowie die Verbandsgemeindeverwaltungen und die Helferkreise sein. Auch das Einbeziehen von weiteren Akteuren, wie dem Beirat für Migration und Integration, der Integrationsbeauftragten, des Jobcenters, der Migrationsberatung, dem Jugendmigrationsdienst, dem Jugendamt, der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft, der Gleichstellungsbeauftragten, Bildungsträgern, Wirtschaftseinrichtungen, Kulturträgern und Sportvereinen, aber vor allem von Menschen mit Migrationshintergrund in den partizipativen Prozess wurde vom Kreistag befürwortet.
Im Rahmen der Interkulturellen Woche 2023 fand die Abschlussveranstaltung
für die Leitfadenerstellung statt. Zur Fortschreibung des Leitfadens ist
geplant, einmal pro Jahr einen Workshop zu verschiedenen Handlungsfeldern
stattfinden zu lassen. Der Beirat für Integration und Migration hat den
Leitfaden wohlwollend zur Kenntnis genommen.
Foto: Kreisverwaltung Donnersbergkreis