Nach den Tierischen Lebensmittel-Überwachungsvorschriften und der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung kann die zuständige Behörde einem Jäger oder einer Jägerin die Probenentnahme für die amtliche Trichinenuntersuchung sowie die Kennzeichnung mit Wildmarken übertragen.
Voraussetzung ist unter anderem die Teilnahme an einer vom hiesigen Veterinäramt anerkannten Schulung hinsichtlich Trichinenprobenentnahme bei Schwarzwild sowie die danach erfolgte behördliche Übertragung dieser amtlichen Tätigkeit (Beleihung).
Schulungsinhalte sind hierzu unter anderem Rechtsgrundlagen, Grundkenntnisse der Erkrankung Trichinellose, Trichinenprobenentnahme bei Wildschweinen, Kennzeichnung etc.
Der nächste Termin ist am Donnerstag, 23.11.2023, um 18 Uhr im großen Sitzungssaal der Kreisverwaltung Donnersbergkreis in Kirchheimbolanden.
ANMELDUNG
Zur organisatorischen Vorbereitung und um hinsichtlich der Sitzplatzkapazitäten besser planen zu können, bitten wir um Anmeldung über das folgend verlinkte Anmeldeformular.
Foto: Kreisverwaltung Donnersgbergkreis