Das Veterinäramt der Kreisverwaltung informiert: Stichtagsmeldung für Schweine, Schafe und Ziegen nicht vergessen

    Jede Halterin, jeder Halter von Schweinen, Schafen und Ziegen - auch Hobbyhaltungen - hat bis zum 15. Januar eines jeden Jahres die Anzahl der am 1. Januar im Bestand gehaltenen Tiere zu melden (Stichtagsmeldung). Werden zu dem oben genannten Stichtag kurzfristig keine Schweine, Schafe oder Ziegen gehalten, eine erneute Aufstallung ist jedoch im Jahresverlauf wieder vorgesehen, so ist der Bestand mit 0 Tieren zu melden. Eine vollständige Aufgabe der Schweine-, Schaf- oder Ziegenhaltung ist dem Veterinäramt zu melden.

    Meldung der Übernahme oder Abgabe von Schweinen, Schafen und Ziegen 

    Die Übernahme sowie die Abgabe von Schweinen, Schafen und Ziegen sind spätestens am 7. Tag nach Übernahme oder Abgabe zu melden.


    Es bestehen sowohl für die Stichtags- als auch für die Verbringungsmeldung zwei Möglichkeiten: 

    - direkte Erfassung in der Schweine-/Schaf-/Ziegendatenbank über das Internet: www.hi-tier.de oder

    - mit Meldekarten (Post oder Fax) an den Landeskontrollverband (LKV) Rheinland-Pfalz, Bad Kreuz- 

        nach 


    Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung:

    E-Mail: , Telefon 06352-710208



    Foto: Kreisverwaltung Donnersbergkreis

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