Regierungsdirektorin Eva Hoffmann, Leiterin der Abteilung „Recht, Kommunalaufsicht, Ordnung und Verkehr“ bei der Kreisverwaltung, erläutert: „Bisher war es an Donnerstagen möglich, die Zulassungsstelle, die Führerscheinstelle oder die Einbürgerungsbehörde ohne Termin zu besuchen. Wir haben damit beabsichtigt, möglichst bürgerfreundlich und unkompliziert unsere Dienste anzubieten. Die offenen Donnerstage haben aber dazu geführt, dass an diesen Tagen so viele Bürgerinnen und Bürger zur gleichen Zeit in die Verwaltung gekommen sind, dass es zu sehr langen Wartezeiten gekommen ist, die vermeidbar gewesen wären, wenn die gesamte verfügbare Zeit mit Terminen gebucht worden wäre. Gleichzeitig sind an anderen Tagen in der Regel Termine frei und buchbar. Durch die Umstellung auf eine generelle Terminvergabe in den genannten Stellen können wir Bürgerinnen und Bürgern ein verlässlicheres Angebot machen und verständlichen Frust auf allen Seiten vermeiden.“
Bürgerinnen und Bürger, die die genannten Stellen ohne Termin aufsuchen, können – bei voraussichtlich langen Wartezeiten – soweit es zeitlich möglich ist nur noch zwischen vereinbarten Terminen bedient werden. Bei dringenden Angelegenheiten sind Ausnahmen möglich, allerdings sollte auch hier möglichst tagesaktuell ein Termin gebucht werden.
Termine können auf der Homepage der Kreisverwaltung unter „Bürgerservice“ >
„Online-Terminvergabe“ (siehe auch unten) gebucht werden. Soweit Sie einen Termin bei der
Einbürgerungsbehörde benötigen, schreiben Sie bitte wie bisher eine Email an bzw. rufen Sie zu den Telefonservicezeiten an. Diese sind: Mo, Di und
Do von 9.00 -11.00 Uhr, Telefon: 06352 710-191.
Foto: Anna Shvets auf Pexels