Informationen für Landwirte zur Ökoregelung 2 - Vielfältige Kulturen sowie AUKM VK

    Aufgrund der nassen Witterung und damit einhergehend den sehr nassen Böden konnten im November/Dezember 2023 nicht alle Kulturen, die von den Landwirten als Winterungen geplant waren, eingesät werden. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau weist darauf hin, dass aufgrund der leider sehr restriktiven Sanktionsregelungen bei den Ökoregelungen jede Über- oder Unterschreitung zur Ablehnung der Maßnahme führt. Es gibt keine Bagatellregelung.

    Insbesondere bei der Einsaat von Wintergetreide, das nicht ausgesät werden konnte, kann es zu Problemen kommen, wenn max. 30 % je Kultur einer Sommerung (z.B. Sommergerste) überschritten werden. Es muss immer die Grenze von maximal 66 % Getreide insgesamt und maximal 30 % je Kultur auch für jede Sommerkultur eingehalten werden. Die Antragsteller haben jetzt noch die Möglichkeit, gegebenenfalls Mais oder andere Sommerfrüchte einzuplanen und einzusäen oder Flächen in die Ökoregelung 1 a oder b zu übernehmen, um das Verhältnis entsprechend anzupassen. Dabei sollte in jedem Fall der VK-Rechner des DLR www.agrarumwelt.rlp.de zur Berechnung der Anbauverhältnisse verwendet werden. Sofern das Zusatzmodul GAP SP – Vielfältige Kulturen beantragt wurde, ist auch hier das Anbauverhältnis zu berücksichtigen. Ausnahmen hierzu können keine erteilt werden.

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referates Landwirtschaft der Kreisverwaltung Donnersbergkreis stehen unter den Rufnummern 06352/710209, -223, -253, -266, -353 und -366 für Fragen zur Verfügung.


    Bild: Ralf Kunze auf Pixabay

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