Stellenausschreibung Landrat / Landrätin

    Im Donnersbergkreis (rund 76.000 Einwohner) ist wegen Ablauf der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers die Stelle des Landrats / der Landrätin (m/w/d) zum 23. September 2025 neu zu besetzen. Der Amtsinhaber wird sich um eine Wiederwahl bewerben. 

    Der Landrat / Die Landrätin wird von den Bürgerinnen und Bürgern des Donnersbergkreises am Sonntag, den 02. Februar 2025 nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer von acht Jahren direkt gewählt (Urwahl). Erhält bei dieser Wahl kein Bewerber / keine Bewerberin mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet am Sonntag, den 23. Februar 2025 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern / Bewerberinnen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. 

    Wählbar zum Landrat / zur Landrätin ist, wer Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass er/sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. 

    Zum Landrat/ zur Landrätin kann nicht gewählt werden, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat. 

    Es erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt in die Besol-dungsgruppe B4/B5 eingestuft. Daneben wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.

    Neben der beamtenrechtlich notwendigen Bewerbung ist zur Teilnahme an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags als Einzelbewerber(in) oder durch eine Partei im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes bzw. durch einer Wählergruppe gemäß § 62 Kommunalwahlgesetz erforderlich.

    Die Frist zur Einreichung des Wahlvorschlags läuft am Montag, den 16. Dezember 2024 um 18:00 Uhr ab (Ausschlussfrist).

    Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der amtlichen Bekanntmachung des Tages der Wahl des Landrates / der Landrätin des Donnersbergkreises und über die Einreichung von Wahlvorschlägen, die im Amtsblatt sowie im Internet unter www.donnersberg.de erscheint.

    Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erklärt werden, dass örtlichen politischen Parteien und/oder Wählergruppen die eingegangene Bewerbung bekannt gegeben und/oder Einsicht in die weiteren Unterlagen gewährt wird. Ein solches Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf die ordnungsgemäß eingereichte Bewerbung keinen Einfluss.

    Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden erbeten bis zum 02. Dezember 2024 (keine Ausschlussfrist) an die

    Kreisverwaltung Donnersbergkreis

    - Landratswahl -

    z.H. der Wahlleitung

    Uhlandstraße 2

    67292 Kirchheimbolanden


    Foto: Kreisverwaltung Donnersbergkreis

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