Dioxinbefund

    Mittels der hier zur Verfügung gestellten Mustertabelle werden Untersuchungsergebnisse über Gehalte an Dioxinen sowie dioxinähnlichen und nicht dioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen in und auf Lebensmitteln gemeldet. Zu dieser Meldung sind Lebensmittelunternehmer nach § 44a Abs. 1 LFGB in Verbindung mit § 2 MitÜbermitV verpflichtet, unabhängig davon, ob eine Höchstgehaltsüberschreitung vorliegt oder nicht.

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