⇑ / Ausbildungsförderung Bewilligung für Studierende
Leistungsbeschreibung
An wen muss ich mich wenden?
Ihren Antrag auf BAföG müssen Sie bei dem für die jeweilige Hochschule zuständigen Amt für Ausbildungsförderung einreichen. In Rheinland-Pfalz sind die Ämter an den jeweiligen Hochschulen direkt eingerichtet. In den anderen Bundesländern befinden sich die BAföG-Ämtern bei dem für die jeweilige Hochschule zuständigen Studierendenwerk.
Voraussetzungen
- Deutscher Staatsbürger
- Ausländischer Staatsbürger je nach Aufenthaltsstatus
- Maximal 29 Jahre alt bei Aufnahme des Bachelor- oder Staatsexamensstudienganges, maximal 34 Jahre alt bei Aufnahme des Master-Studienganges, Ausnahmen zugelassen
- Bisher wurde noch keine dreijährige Ausbildung, die nach dem BAföG förderungsfähig ist, abgeschlossen (Ausnahme: Bachelorstudium vor Aufnahme des Masterstudiums)
- Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen der Eltern und ggf. des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners reichen für die Finanzierung der Ausbildung nicht aus
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Förmlicher Antrag
- Immatrikulationsbescheinigung
- Einkommensnachweise der Eltern und ggf. des Ehegatten oder Lebenspartners
- Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr
wenn kein Steuerbescheid vorhanden ist:- Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung
- Ggf. Bescheinigung des zuständigen Finanzamts zum steuerfreien Jahresbetrag vom vorletzten Kalenderjahr
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Den als Darlehn gewährten Anteil des Bafögs müssen Sie jedoch nach dem Studium zurückzahlen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Danach müssen Sie einen Weiterförderungsantrag stellen. Um Zahlungsunterbrechungen zu vermeiden, sollten Sie den Weiterförderungsantrag mindestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums des vorhergehenden Antrages stellen.
Rechtsgrundlage
- § 2 Absatz 1 Nummer 4 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- § 13 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
BAföG-Hotline: +49 800 223-6341 (kostenfrei)
- Informationen zum BAföG auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
- Aktuelle Bedarfssätze