Abfallwirtschaft

    / Abfallgebühr zahlen

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Martina Demmerle

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    Postadresse

    Gebäude: Morschheimer Straße
    Room Nr.: 04
    Floor: 2. OG
    Uhlandstraße 2
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    Herr Johannes Henrich

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    Gebäude: Morschheimer Straße
    Room Nr.: 04
    Floor: 2. OG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Anja Metzger

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    Postadresse

    Gebäude: Morschheimer Straße
    Room Nr.: 04
    Floor: 2. OG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Dana Weingarth

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    Gebäude: Morschheimer Straße
    Room Nr.: 04
    Floor: 2. OG
    Uhlandstraße 2
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    Leistungsbeschreibung

    Als Haus- oder Grundstücksbesitzer sowie auch als Pächter erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Gebührenbescheid über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Für die Abfallbeseitigung im Donnersbergkreis gilt folgender Gebührenmaßstab ab 01.01.2023:

    1) Die Gebühr für die Verwertung und Beseitigung von Abfällen aus privaten Haushaltungen bestimmt sich nach der Zahl der in den Haushaltungen wohnenden Personen:

    bei Nichtkompostierer-Haushalte    
      monatlich  jährlich 
       €  €
    1-Personen-Haushalt  13,00 156,00
    2-Personen-Haushalt  20,00 240,00
    3-Personen-Haushalt  27,00 324,00
    4-Personen-Haushalt  29,00 348,00
    5-Personen-Haushalt  36,00 432,00
    6-Personen-Haushalt
    38,00
     456,00 
    7-Personen-Haushalt
    49,00
    588,00
    8- und Mehr-Personen-Haushalt
    51,00
    612,00



    bei Eigenkompostierer-Haushalte:    
      monatlich jährlich
     
    1-Personen-Haushalt 9,00 108,00
    2-Personen-Haushalt 16,00 192,00
    3-Personen-Haushalt 23,00 276,00
    4-Personen-Haushalt 25,00 300,00
    5-Personen-Haushalt 32,00 384,00
    6-Personen-Haushalt
    34,00
    408,00
    7-Personen-Haushalt
    41,00
    492,00
    8- und Mehr-Personen-Haushalt
    43,00
    516,00

    Für die Veranlagung der Haushalte auf dem Grundstück werden grundsätzlich die Zahl der Haushaltsmitglieder nach den Daten der Meldebehörde zugrunde gelegt. Die Gebühr für die Abfallentsorgung wird durch Gebührenbescheid festgesetzt. Die Jahresgebühr ist im Voraus in gleichen Raten zum 15. März und 15. September eines jeden Jahres zu entrichten.

    Für den Bedarf an einer Zusatztonne für Restabfall bestehen folgende Optionen:


    monatlich
    jährlich

    für ein 60 Liter Zusatz-Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr
    3,00
    36,00
    für ein 120 Liter Zusatz-Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr
    6,00
    72,00
    für ein 180 Liter Zusatz-Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr
    8,92
    107,00
    für ein 240 Liter Zusatz-Restmüllgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr
    11,92
    143,00

    Für den Bedarf an einer Zusatztonne für Bioabfall (Energietonne) bestehen folgende Optionen:


    monatlich
    jährlich

    Energietonne mit 60 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr
    3,50
    42,00
    Energietonne mit 120 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr
    6,92
    83,00
    Energietonne mit 240 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr
    13,83
    166,00


    2) Die Gebühr für die Beseitigung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbebetriebe), die zur Beseitigung zu überlassen sind, bestimmt sich nach der Zahl und Größe der vorgehaltenen Abfallbehältnisse.

    Der Donnersbergkreis erhebt eine Gebühr für die Bereitstellung, Abfuhr und Entsorgung der nachfolgend aufgeführten Abfallbehältnisse wie folgt:

      monatlich  jährlich 
      €  € 
    für ein     60 Liter Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr    7,00      84,00
    für ein   120 Liter Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr  13,00 156,00
    für ein   180 Liter Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr  20,00 240,00
    für ein   240 Liter Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr  26,00 312,00
    für ein 1100 Liter Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr  120,00 1.440,00
    für ein 1100 Liter Restabfallgefäß bei 2-wöchiger Abfuhr 240,00 2.880,00
    für ein 1100 Liter Restabfallgefäß bei 1-wöchiger Abfuhr 480,00 5.760,00

    Auf Wunsch kann kostenfrei zu einem Restabfallgefäß eine Papiertonne bereit gestellt werden.

    Für die nachfolgend zugelassenen Großbehälter erhebt der Donnersbergkreis eine Gebühr je Abfuhr ohne Beseitigungsgebühr wie folgt:

    für einen Großbehälter für Abfälle zur Beseitigung mit 7.000 Liter Inhalt 246,00 €
    für einen Großbehälter für Abfälle zur Beseitigung mit 10.000 Liter Inhalt 246,00 €

    Der Donnersbergkreis erhebt eine Gebühr für das Bereitstellen von Großbehältern wie folgt:


    monatlich
    jährlich

    für einen Großbehälter für Abfälle zur Beseitigung mit 7.000 Liter Inhalt
    53,00
    636,00
    für einen Großbehälter für Abfälle zur Beseitigung mit 10.000 Liter Inhalt
    78,00
    936,00

    Der Donnersbergkreis erhebt eine Gebühr für die Erfassung von Bioabfällen aus anderen Herkunftsbereichen wie folgt:

      monatlich  jährlich 
       €  €
    Energietonne mit   60 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr  4,00    48,00
    Energietonne mit 120 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr  7,00    84,00
    Energietonne mit 240 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr 15,00  180,00

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

    Weiterführende Informationen zum Thema „Abfall“ erhalten Sie auf der Internetseite der NABU –Umwelt & Ressourcen / Abfall & Recycling.

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