⇑ / Bauliches Nachbarschaftsrecht
Zuständige Mitarbeiter
Frau Carmen Appelmann-Arm
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRoom Nr.: 232
Floor: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Details

Frau Annette Buschmann

Frau Ilona Falkenstern

Frau Kerstin Lüke

Frau Steffi Richter
Postadresse
Gebäude: KreishausRoom Nr.: 229a
Floor: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Details

Herr Jörg Sasser

Herr Uwe Welker

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Eine Baumaßnahme wirkt sich auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes aus. Deshalb enthält die Bauordnung zahlreiche Vorschriften, die dem Schutz der Nachbarn dienen.
Hierzu zählen z. B. Grenzabstände für Gebäude und Nebengebäude. Daneben gibt es Regelungen, die den Nachbarn eine besondere Rechtsposition im Baugenehmigungsverfahren geben. So können diese in bestimmten Fällen Einsicht in die Bauakte nehmen.
Der richtige Ansprechpartner ist die jeweils zuständige unter Bauaufsichtsbehörde (Kreisverwaltung, kreisfreie Städte, Sonderstatusstädte). Die jeweilige Stadtverwaltung hat i.d.R. auch eine Zweitausfertigung der Baugenehmigung.
Rechtsgrundlage
- Landesnachbarrechtsgesetz (LNRG)