⇑ / Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung
Zuständige Mitarbeiter
Frau Stefanie Bergsträßer

Frau Marie Sophie Gabrielow

Frau Barbara Lukaszczyk

Frau Sina Oster

Frau Sabine Vogler

Frau Nicole Wörns
Postadresse
Gebäude: ehemaliges GesundheitsamtRoom Nr.: 04/05
Floor: EG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Details

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Die elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) werden als gesondertes Dokument im Kreditkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen erteilt und ausgehändigt. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip, auf dem biometrische Merkmale (Merkmale: Lichtbild und nach Vollendung des 6. Lebensjahres zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z.B. zur Erwerbstätigkeit) und persönliche Daten gespeichert sind. Zusätzlich erhält der Chip einen elektronischen Identitätsnachweis und die Möglichkeit, eine elektronische Signatur zu nutzen.
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
- Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
- Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
- Aufenthaltserlaubnis für Schweizer und ihre drittstaatsangehörigen Familienangehörigen, wenn sich diese für einen eAT entscheiden
Verfahrensablauf
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Reisepass und weitere Unterlagen - je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind
Da der Einzelfall entscheidend ist, sollten die erforderlichen Unterlagen vorher bei der zuständigen Stelleangefragt werden.
Welche Gebühren fallen an?
- Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr: 100,00 Euro
- Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr: 110,00 Euro
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis:
- bis zur drei Monaten: 96,00 Euro
- von mehr als drei Monaten: 93,00Euro
- Niederlassungserlaubnis:
- für Hochqualifizierte: 147,00Euro
- zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit: 124,00 Euro
- in den übrigen Fällen : 113,00 Euro
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr
Gebühr: 100,00 €
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr
Gebühr: 110,00 €
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zur drei Monaten
Gebühr: 96,00 €
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zur drei Monaten
Gebühr: 93,00 €
Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte
Gebühr: 147,00 €
Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit
Gebühr: 124,00 €
Niederlassungserlaubnis in den übrigen Fällen
Gebühr: 113,00 €
Welche Fristen muss ich beachten?
Beantragen Sie bitte die Verlängerung eines Aufenthaltstitels mindestens 2 Monate vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels.
Bei befristeten Aufenthaltstiteln wird das Gültigkeitsdatum des Titels zur Bestimmung der Geltungsdauer genutzt.
vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels
Antragsfrist: 2 Monate
Rechtsgrundlage
- Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige
- Verordnung (EG) Nr. 380/2008 DES RATES vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002