⇑ / Abfall und Umweltschutz / Tier-, Pflanzen- und Naturschutz / Fleischverarbeitung Zulassung beantragen
Zuständige Mitarbeiter
Frau Ingrid Bernhard
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 003
Stockwerk: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

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Frau Dr. Ute Stauffer-Bescher
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 003
Stockwerk: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

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Frau Dr. Christine Zwerger
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 004
Stockwerk: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Für den Betrieb eines Fleischverarbeitungsunternehmens benötigen Sie eine behördliche Zulassung, die Sie beantragen müssen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Dem Antrag sind beizufügen:
- ein Betriebsspiegel,
- ein Entwurf eines maßstabgetreuen Betriebsplanes, aus dem
- der Material- und Personalfluss sowie
- die Aufstellung der Maschinen ersichtlich sind
(im Falle handwerklich strukturierter Betriebe: Unterlagen, aus denen die in den jeweiligen Räumen vorgesehene Tätigkeit ersichtlich ist) und
- Nachweise über die Zuverlässigkeit des Lebensmittelunternehmers
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Zulassung muss grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden.