⇑ / Fahrzeug und Verkehr / Änderung von Einträgen / Kfz-Zulassung: Ummeldung außerhalb des Zulassungsbezirkes bei Halterwechsel
Zuständige Mitarbeiter
Frau Marita Bauer
Postadresse
Gebäude: KreishausRoom Nr.: 0010
Floor: Zulassungsstelle
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

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Herr Gernot Breitenbruch
Postadresse
Gebäude: KreishausRoom Nr.: 0010
Floor: Zulassungsstelle
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

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Frau Celine Döngi
Postadresse
Gebäude: KreishausRoom Nr.: 0010
Floor: Zulassungsstelle
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

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Frau Andrea Greif
Besucheradresse
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung EisenbergFloor: EG
Hauptstr. 84
67304 Eisenberg

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Frau Ingrid Klag
Postadresse
Gebäude: KreishausRoom Nr.: 0010
Floor: Zulassungsstelle
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

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Frau Irene Koch
Postadresse
Gebäude: KreishausRoom Nr.: 0010
Floor: Zulassungsstelle
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

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Frau Rita Schreiner-Theis
Postadresse
Gebäude: KreishausRoom Nr.: 0010
Floor: Zulassungsstelle
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Ist bei einem Fahrzeug ein Halterwechsel erfolgt, so hat der neue Halter die Zulassung (Umschreibung) auf sich zu beantragen. Der Antrag ist, wenn der neue Halter in einem anderen Landkreis bzw. einer anderen Stadt seinen Wohnsitz / Betriebssitz hat, bei der dort zuständigen Zulassungsbehörde des Landkreises / der Stadt zu stellen.
Dies gilt auch dann, wenn das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung des Wohnortes; ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung
- eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- bisherige(s) Kennzeichenschild(er) (wenn ein neues Kennzeichen erneut zugeteilt werden soll)
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
bei Firmen:
- zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
bei Vereinen:
- zusätzlich Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)
bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
- zusätzlich Einverständniserklärung beider Elternteile oder Erziehungsberechtigten (ggf. Sorgerechtsurteil) und deren Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Rechtsgrundlage
- § 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) - Mitteilungspflichten bei Änderungen