⇑ / Migration und Asyl / Einwanderung/Einbürgerung / Niederlassungserlaubnis für ausländische Absolventen deutscher Hochschulen
Zuständige Mitarbeiter
Frau Stefanie Bergsträßer

Frau Marie Sophie Gabrielow

Frau Barbara Lukaszczyk

Frau Jasmin Stelter

Frau Sabine Vogler

Frau Nicole Wörns
Postadresse
Gebäude: ehemaliges GesundheitsamtRoom Nr.: 04/05
Floor: EG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Details

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Ausländische Staatsangehörige, die ihr Studium an einer staatlichen oder staatliche anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung im Bundesgebiet abgeschlossen haben können bereits nach zwei Jahren Aufenthalt mit einem Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung, für eine selbständige Tätigkeit oder der Blauen Karte EU eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Pass
- 1 aktuelles biometrisches Passbild
- Nachweis des deutschen Studienabschlusses
- Einkommensnachweise
- Nachweis über Altersvorsorge
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
- Nachweis über den Bezug von sonstigen Leistungen (z.B. Kindergeld, Elterngeld, etc.)
- ggfs. Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse
- Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Nachweis angefordert werden können.
Welche Gebühren fallen an?
Bitte beachten Sie, dass es auch im Falle einer Ablehnung zu einer Gebührenerhebung in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühr kommen kann.
Gebühr: 113,00 €
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Erteilung der Niederlassungserlaubnis muss vor Ablauf Ihres derzeitigen Aufenthaltstitels beantragt werden. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen.
Rechtsgrundlage
- § 18b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte)
- §§ 9a – 9c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG)
- § 44 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühren für die Niederlassungserlaubnis)
Was sollte ich noch wissen?
Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter: