⇑ / Wohnraumförderung: Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz bietet im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung eine Förderung der Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum an, um solche Haushalte im Land bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum zu unterstützen, die auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind.
Antragsberechtigt sind die Eigentümer oder die dinglich Nutzungsberechtigen. Sie werden gefördert, wenn diese zusammen mit Ihren Haushaltsmitgliedern die maßgeblichenen Einkommensgrenzen, die jeweils nach der Haushaltsgröße gestaffelt sind, einhalten.
Die Förderung wird auf der Grundlage der veröffentlichten Förderprogramme, die die Fördervoraussetzungen und ‑konditionen abschließend definieren, durch Förderzusagen nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.
Die Förderentscheidung (Förderzusage) bestimmt insbesondere den Förderzweck, die Höhe und Einsatzart der Zuwendungen.
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Zusätzliche Angaben der Kreisverwaltung Donnersbergkreis:
- Antragstellung bei der Kreisverwaltung Donnersbergkreis, Untere Bauaufsichtsbehörde
- Die Kreisverwaltung Donnersbergkreis wird eine Überprüfung vornehmen, ob Sie zum berechtigten Personenkreis gehören und ob Sie die Einkmmensgrenze sowie die Wohnungsgröße einhalten können. Außerdem wird die für Sie maßgebende Förderquote festgelegt.
- Die von der Kreisverwaltung Donnersbergkreis erteilte Förderbestätigung ist zusammen mit einer Kopie Ihres Darlehensantrages sowie allen weiteren erforderlichen Unterlagen der Investitions- und Strukturbank in Mainz vorzulegen. Diese wird dann den Darlehensvertrag mit Ihnen abschließen.
- siehe hierzu auch www.isb.rlp.de
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) oder bei den jeweils für das Grundstück örtlich zuständigen Verwaltungen der Städte und Landkreise.
- Haushaltsbescheinigung (erhältlich bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung)
- Nachweis des Jahreseinkommens des Eigentümers und der zur Familie rechnenden Angehörigen im Zeitpunkt der Antragstellung. Nachzuweisen ist das Einkommen der zurückliegenden 12 Monate vor der Antragstellung durch Vorlage der entsprechenden monatlichen Einkommensnachweise
- Falls Sie beide unter 40 Jahre alt und verheiratet sind: Heiratsurkunde
- Falls eine schwerbehinderte Person mit im Haushalt lebt: Schwerbehindertenausweis
- Falls eine Schwangerschaft besteht: Nachweis über die Schwangerschaft und voraussichtlicher Geburtstermin
- Falls höhere Werbungskosten als 1.000,00 € bestehen (z.B. durch hohe Fahrtkosten zur Arbeitsstätte), können diese anerkannt werden, wenn sie mittels Vorlage des letzten Lohnsteuerbescheides nachgewiesen werden
- Falls Sie als Beamter im öffentlichen Dienst beschäftigt sind: Nachweis über die derzeit zu zahlenden Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung
- Planunterlagen mit Grundrisszeichnungen, Ansichten, Schnitte sowie Wohnflächenberechnung
- Prüfbare Kostenvoranschläge mit Beschreibung der auszuführenden Arbeiten (technische Baubeschreibung, Kostenplan nach Kostenarten und Gewerken)
- Unbeglaubigter Grundbuchauszug nach neuestem Stand
Welche Gebühren fallen an?
Für die Bearbeitung des Darlehensantrages erhebt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1,0 v.H. der Darlehenssumme. Der Anspruch entsteht mit Bearbeitung des Darlehensantrages.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn der baulichen Modernisierungsmaßnahmen bei der für das Grundstück örtlich zuständigen Verwaltung der Städte und Landkreise zu stellen.