⇑ / Heimerziehung gewähren
Zuständige Mitarbeiter
Herr Sebastian Blügel

Herr Ruben Jahn

Frau Antje Kwiatkowski-Witte

Frau Sabrina Lashkari

Frau Ursula Mattern-Koch

Frau Silvia Rosenbaum

Frau Pia Scheerer

Frau Petra Schork

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Krisenhafte Lebenssituationen oder Familienprobleme können dazu führen, dass Kinder oder Jugendliche in einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht werden (z.B. betreutes Einzelwohnen, Wohngruppe von mehreren Jugendlichen, Mutter-Kind-Wohngruppe).
Heimerziehung oder Unterbringung in einer anderen betreuten Wohnform ist möglich:
- als vorübergehende Maßnahme, nach der die Kinder oder Jugendlichen wieder in ihre Herkunftsfamilie zurückkommen
- als vorübergehende Maßnahme, die die Kinder oder Jugendlichen auf die Unterbringung in einer Pflegefamilie vorbereitet
- als dauerhafte Maßnahme, die die Kinder oder die Jugendlichen auf ein selbständiges Leben vorbereitet