⇑ / Hilfen zur Erziehung (Allgemein)
Zuständige Mitarbeiter
Herr Sebastian Blügel

Frau Meiline Frankfurter

Frau Ute Grimm-Hofstadt

Herr Ruben Jahn

Frau Lisa Jakob

Frau Samira Kublitz
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRoom Nr.: 131
Floor: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Details

Frau Antje Kwiatkowski-Witte

Frau Sabrina Lashkari

Frau Ursula Mattern-Koch

Frau Silvia Rosenbaum

Frau Pia Scheerer

Frau Diana Setzer

Frau Anna Larina Steinberger

Frau Margitta Weber-Stahl

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Gemäß § 27 Abs. 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes hat ein Personensorgeberechtigter bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
Folgende Hilfen werden angeboten (§§ 28 - 35):
- Erziehungsberatung (§ 28)
- Soziale Gruppenarbeit (§ 29)
- Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer (§ 30)
- Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31)
- Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32)
- Vollzeitpflege (§ 33)
- Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform (§ 34)
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35)
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
Diese beiden Hilfen werden immer in Verbindung einer der anderen Hilfen veranlasst.
Für eine intensive Beratung wenden Sie sich an den Allgemeinen Sozialdienst Ihres Jugendamtes.
- Kreisverwaltung
- Stadtverwaltung mit Jugendamt
Rechtsgrundlage
Jugendhilfegesetz