Information der Öffentlichkeit gemäß § 40 LFGB
Seit dem 01.09.2012 sind die Behörden laut § 40 Abs. 1a LFGB verpflichtet, die Öffentlichkeit zu informieren, wenn der durch Tatsachen begründete Verdacht besteht, dass
- gesetzlich vorgeschriebene Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen überschritten wurden
- gegen hygienische Anforderungen in nicht nur unerheblichem Ausmaß oder wiederholt verstoßen worden ist
- gegen sonstige Vorschriften im Anwendungsbereich des LFGB verstoßen worden ist, die dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen oder vor Täuschung dienen.
Eine Liste mit aktuellen Informationen finden Sie hier.
Dioxine und PCB-Mitteilungs- und Übermittlungspflichten über Untersuchungsergebnisse zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen
Alle Lebensmittelunternehmer im Landkreis Donnersbergkreis sind nach § 44a Abs. 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) in Verbindung mit §§ 1 und 2 der Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung (MitÜbermitV) verpflichtet, ihnen vorliegende Untersuchungsergebnisse aus Eigenkontrollen über Gehalte an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen wie Pflanzenschutzmitteln, Stoffen mit pharmakologischer Wirkung, Schwermetallen, Mykotoxinen und Mikroorganismen in und auf Lebensmitteln oder Futtermitteln dem Veterinäramt des Donnersbergkreises mitzuteilen.
Mitgeteilt werden müssen nicht nur Höchstgehaltsüberschreitungen, sondern
alle Untersuchungsergebnisse der in § 1 der MitÜbermitV genannten Stoffe.
Nach § 2 Absatz 2 der Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung muss die Mitteilung in elektronischer Form (unter Verwendung der zur Verfügung gestellten digitalen Erfassungstabelle) an das Veterinäramt (Email ) erfolgen.
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Zuständige Mitarbeiter
Frau Mandy Armbrust
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 007
Stockwerk: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
Details
Herr Volker Baum
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 007
Stockwerk: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Herr Cem Eigenbrodt
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 005
Stockwerk: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
Details
Frau Dr. Christine Zwerger
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 004
Stockwerk: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
- Verstöße gegen das Lebensmittel- und das Futtermittelrecht;
- Gefahren/Risiken, die von Erzeugnissen für Verbraucher ausgehen; (z. B.: „Wie oft wurden Plan- oder Verdachtsproben von Fleisch- und Fleischerzeugnissen im Vorjahr bei amtlichen Kontrollen als gesundheitsgefährdend beanstandet?“);
- Kennzeichnung, Herkunft, Beschaffenheit, Verwendung, Herstellen und Behandeln von Erzeugnissen (z. B.: „Wurden in einem Supermarkt Pestizid-Rückstände in Paprika im 4. Quartal des Vorjahres gefunden?“);
- Ausgangsstoffe und die bei der Gewinnung der Ausgangsstoffe angewendeten Verfahren; (z. B.: „Aus welchen Zutaten besteht ein bestimmtes Lebensmittel?“);
- Überwachungsmaßnahmen, Auswerten dieser Tätigkeiten, Statistiken über Verstöße (z. B. hygienische Beanstandungen in einem Lebensmittelbetrieb).
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
- § 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
- Landesgesetz zur Ausführung des Verbraucherinformationsgesetzes (AGVIG)
- Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG)
Was sollte ich noch wissen?
Mit dem Verbraucherinformationsgestz erhält jedermann das Recht, bei den zuständigen Behörde Informationen zu Lebens- und Futtermitteln sowie Gegenständen des täglichen Bedarfs, Wein und Kosmetik abzufragen.