1.1 Die elektronische Kommunikation
Die elektronische Kommunikation erfolgt grundsätzlich formfrei [1], sofern nicht durch eine Rechtsvorschrift spezielle Formen vorgeschrieben sind.
Für eine formfreie elektronische Kommunikation steht Ihnen unsere folgende zentrale E-Mail-Adresse zur Verfügung:
Weiterhin können natürlich an alle auf unserer Internetseite www.donnersberg.de angebotenen oder auf dem Briefkopf der Kreisverwaltung Donnersbergkreis ausgewiesenen E-Mail-Adressen formfreie Nachrichten/Mitteilungen gesendet werden.
Mit Einführung des § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), der über § 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes auch in Rheinland-Pfalz Anwendung findet, wurde die Möglichkeit der formgebundenen [2] elektronischen Kommunikation eröffnet. Eine formgebundene Kommunikation ist dann erforderlich, wenn z.B. eine Rechtsvorschrift die Schriftform anordnet und diese durch die elektronische Form ersetzt werden soll. Voraussetzung der formgebundenen elektronischen Kommunikation ist die Zugangseröffnung einer Verwaltung. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.
1.2 Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation
Die Kreisverwaltung Donnersbergkreis bietet Ihnen die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an.
Wir eröffnen den Zugang (nach § 3a Abs. 1 VwVfG) nach Maßgabe der folgenden Bedingungen, welche nur für die Kommunikation mit der Kreisverwaltung Donnersbergkreis und nicht für Dritte (verlinkte Einrichtungen, andere Behörden etc.) gelten.
1.3 Grundsätze der elektronischen Kommunikation
Für eine formgebundene elektronische Kommunikation muss Ihr Dokument
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
versehen sein.
Hierzu bietet Ihnen die Kreisverwaltung Donnersbergkreis über die „virtuelle Poststelle Rheinland-Pfalz (VPS) [3]“ [https://www.rlp-service.de/] zwei Möglichkeiten.
1.3.1 Nachrichtenerfassung innerhalb der VPS
Mit der Nachrichtenerfassung innerhalb der „virtuellen Poststelle
Rheinland-Pfalz“ können Sie über eine gesicherte Internetverbindung
Nachrichten an die Kreisverwaltung Donnersbergkreis übertragen und
diesen Nachrichten signierte Dokumente beifügen.
Hierzu ist eine
einmalige Registrierung notwendig, die die Erfassung Ihrer Adressdaten
umfasst. Die VPS übermittelt Ihnen sodann einen Freischaltlink. Nach der
Aktivierung des Links können Sie die virtuelle Poststelle für den oben
beschriebenen rechtssicheren Kommunikationsweg nutzen.
Die
Registrierung bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie die Übermittlung der
rechtssicheren Post durch eine Quittung (dem sog. Laufzettel) bestätigt
bekommen. Auch für Sie dürfte dieser Nachweis bei einer juristischen
Auseinandersetzung von Nutzen sein.
1.3.2 Nachrichtenerfassung per E-Mail an die VPS
Wenn Sie sich nicht, wie in Kapitel 1.3.1 beschrieben, registrieren
möchten, bieten wir Ihnen hiermit die Möglichkeit, rechtsverbindlich
auch per E-Mail mit unserer Verwaltung zu kommunizieren. Dazu steht
Ihnen derzeit ausschließlich folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung:
1.3.2.1 Voraussetzungen
Absenderangaben
Für eine weitere Bearbeitung Ihrer E-Mail
ist die vollständige Angabe Ihres Namens und einer zustellfähigen
postalischen Anschrift erforderlich.
Verschlüsselung der Dokumente
Zur Sicherung der
Vertraulichkeit Ihrer Mitteilungen können Sie diese verschlüsselt an die
Kreisverwaltung Donnersbergkreis senden. Dies empfehlen wir
insbesondere bei der Übertragung Ihrer personenbezogenen Daten.
Das
öffentliche Verschlüsselungszertifikat unserer Poststelle zur
Verschlüsselung Ihrer Dokumente können Sie unter der nachfolgenden URL http://rlp-middleware.de/dokumente/rlpintermed.crt abrufen.
1.3.3 Unterstützte Formate und Signaturkomponenten
Die von uns unterstützten Dateiformate und Signaturkomponenten finden Sie auf der Internetseite http://www.rlp-middleware.de/vps-technik.htm.
Wichtig!!
Bitte prüfen Sie dort unbedingt, ob wir die mit Ihrer Signatursoftware und Signaturkarte erstellte Datei verarbeiten können.
1.3.4 Sonstiges
1.3.4.1 Signatursoftware / Equipment
Wenn Sie das technische Equipment (Signaturkarte und/oder
Kartenleser) über ein Trust-Center erworben haben und nicht im Besitz
einer Signatursoftware sind, können Sie unter der URL:
http://www.seccommerce.de/de/produkte/webcontrust/secsigner/secsigner.html
eine kostenlose Signatursoftware herunterladen.
1.3.4.2 Nutzung von Dokumenten der Kreisverwaltung Donnersbergkreis
Mit den unter 1.3.1 und 1.3.2 beschriebenen Kommunikationswegen können Sie auch die auf unserer Homepage veröffentlichten Dokumente, die wir Ihnen zum Download bereitgestellt haben, nach entsprechender Bearbeitung an uns übersenden.
1.4 Hinweise und rechtliche Besonderheiten
1.4.1 Betreiber der virtuellen Poststelle
Landesbetrieb Daten- und Information (LDI)
Valenciaplatz 6
55118 Mainz
Telefon : 0180 / 2000 620
Telefax : 06131 / 605-145
E-Mail:
1.4.2 Rechtliche Besonderheiten
Allgemeine Benutzungsbedingungen der "Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz“ (AGB VPS)
Die
VPS wird durch den oben genannten Betreiber zur Verfügung gestellt. Die
Nutzung der VPS erfolgt auf Grundlage der „Allgemeinen
Benutzungsbedingungen der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz“ (AGB
VPS). Die AGB VPS stehen hier zur Ansicht und zum Download bereit:
http://www.rlp-middleware.de/dokumente/AGBVPS0207.pdf
Durch Nutzung der VPS erkennt der Nutzer die AGB VPS an.
Sicherheitshinweise
Eine rechtsgültige qualifizierte elektronische Signatur kann nur mit
Hilfe einer der zugelassenen Signaturkarten erfolgen. Nur dadurch kann
die sichere Identitätsfeststellung des Absenders gewährleistet werden.
Der
Absender trägt dafür Sorge, dass weder die Karte noch der PIN zur
Erzeugung der qualifizierten elektronischen Signatur in den Besitz eines
Dritten gelangen. Alle „elektronisch unterschriebenen“ Dokumente gelten
als von dem Kunden übermittelt, für den das in der Signaturkarte
ausgegebene, gültige Zertifikat ausgestellt ist. Eine dennoch erfolgte,
missbräuchliche Verwendung durch einen Unbefugten gilt als vom Absender
ausgeführt, wenn das Zertifikat zum Zeitpunkt der missbräuchlichen
Nutzung gültig war. Für den Absender gelten im Übrigen die mit dem
Herausgeber der Signaturkarte geschlossenen vertraglichen
Vereinbarungen.
Gewährleistung / Haftung
Die Nutzung der virtuellen Poststelle erfolgt auf eigene Gefahr. Für eventuell auftretende Schäden an Ihrem Computersystem übernehmen wir keine Haftung. Die Kreisverwaltung Donnersbergkreis übernimmt keine Gewähr dafür, dass das System stets zur Verfügung steht. Schadensersatzansprüche gegen die Kreisverwaltung Donnersbergkreis sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Datenschutz
Absender und Betreiber sind verpflichtet, alle persönlichen Daten in Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.
[1]
Formfrei: hier ist die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift nicht
zwingend vorgeschrieben (z.B.: Anfragen, allgemeine Mitteilungen,
etc.).
[2] Formgebunden: hier ist die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift zwingend vorgeschrieben (z.B.: Anmeldungen und andere Bereiche des öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahrens oder die Erhebung von Widersprüchen)
[3] Die virtuelle Poststelle ist ein Internetdienst. Dieser erlaubt einem beliebigen Absender elektronisch signierte Dokumente, die für ein System der Kreisverwaltung Donnersbergkreis bestimmt sind, gesichert und nachvollziehbar einzuliefern.