Grüngutplätze: Bald korrigierte Regelung

    Die seit August 2017 eingeführte Neuregelung für die Grüngutplätze im Donnersbergkreis hat sich nicht bewährt und wird demnächst rückgängig gemacht. So hat es der Kreisausschuss am 27. Februar beschlossen. Auf Antrag von SPD, FWG und Grünen und in Einklang mit einem begründeten Verwaltungsvorschlag war man sich einig, dass erkannte systemische Fehler zu korrigieren sind. Voraussichtlich ab 1. Mai sollen nun wieder Öffnungszeiten gelten, die weitgehend der Altregelung entsprechen.

    Konkret: Für Anlieferungen von Privatleuten sollen die Grüngutplätze künftig von April (Mai) bis September werktags von 8 bis 21 Uhr öffnen, von Oktober bis März von 8 bis 19 Uhr. Eine Ausnahme gilt für den Sammelplatz in Eisenberg-Steinborn, der (um Lärmbelästigung für Anlieger zu vermeiden) jeweils zwei Stunden früher schließt. Für gewerbliche Anlieferungen und Fahrzeuge, die höher als zwei Meter sind, werden die Grüngutplätze künftig wieder an zwei Samstagen und an einem Donnerstag pro Monat öffnen. Angeliefert werden kann zudem bei den Kreis-Deponien in Eisenberg und Winnweiler.

    Dass die Nutzung der Grüngutplätze außerhalb der geltenden Öffnungszeiten unzulässig ist, wurde in der Sitzung bekräftigt und mitgeteilt, dass für alle Plätze eine Videoüberwachung vorgesehen ist. Zu hören war zudem die Ankündigung, es werde künftig Kontrollen durch Kreispersonal geben.

    Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Die Möglichkeit persönliche Einstellungen zu Cookies vorzunehmen und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.