Die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung informiert über mögliche Vorkehrungen, die für den Fall eines ungeregelten Brexits getroffen werden können. Da der ungeregelte Austritt Großbritanniens aus der EU nicht mehr auszuschließen ist, arbeiten alle zuständigen Behörden bereits jetzt an einer
möglichst bürgerfreundlichen Verfahrensumsetzung.
Wenn Sie noch nicht gemeldet sind:
Wenn Sie im Donnersbergkreis leben, aber
noch nicht angemeldet sind, nehmen Sie die polizeiliche Anmeldung beim
Einwohnermeldeamt Ihrer zuständigen Verbandsgemeinde vor. Damit stellen Sie
sicher, dass wir Sie erreichen können, um Sie über Ihre Rechte zu informieren.
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist ab dem
30. März 2019 eine Dreimonatsfrist (bis 30. Juni 2019) geplant, in der britsche Staatsangehörige auch bei einem ungeregelten Brexit wie bisher
weiter ohne Aufenthaltstitel in Deutschland leben und arbeiten können.
In dieser Zeit werden wir Kontakt mit Ihnen
aufnehmen, um Ihren weiteren Aufenthalt in Deutschland zu regeln.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen wollen:
Für britische Staatsangehörige, die die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen wollen, hat die Kreisverwaltung ebenfalls Infos zusammengestellt. Folgen Sie dazu bitte diesem Link zur entsprechenden Internetseite des Kreises oder informieren Sie sich auf den Seiten des Ministeriums: https://mffjiv.rlp.de.
Weitergehende Informationen:
Für
weitergehende Informationen im Zusammenhang mit dem Brexit folgen Sie bitte
dem Link zu den FAQs des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/
oder des
Britischen Generalkonsulates in München: https://www.gov.uk/guidance/living-in-germany