Coronavirus SARS-CoV-2: INFO FÜR ÄRZTE

    Die Ärztin oder der Arzt, der bei einem Patienten den Verdacht auf eine Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 stellt, muss dies dem Gesundheitsamt gemäß Infektionsschutzgesetz melden. Die Meldung muss unverzüglich erfolgen und dem Gesundheitsamt spätestens innerhalb von 24 Stunden vorliegen. Hierzu kann das bekannte Meldeformular (Meldepflichtige Krankheit gemäß §§ 6,8,9 IfSG) genutzt werden.

    Für einen schnellen Überblick zur Testung auf das Coronavirus stellt die KBV ein neues Übersichtsschema bereit. Auf einer Seite sind wesentliche Punkte zusammengefasst, die Praxen zu den verschiedenen Testanlässen wissen sollten. Ergänzend dazu gibt es eine Übersicht mit weiteren Informationen.

    - Tests auf SARS-CoV-2 in der Arztpraxis (Stand 18.8.2020): Link
    - Tests auf SARS-CoV-2 in der Praxis - Informationen für Vertragsärzte: Link

    Für weitere Informationen stehen Ihnen nachfolgende Links zur Verfügung:

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