„Nach aktueller
Expertenmeinung und mit Blick auf betroffene Nachbarländer müssen wir uns mit
dem Aufkommen der neuen Virusvariante Omikron auf sehr schnell ansteigende
Infektionszahlen einstellen. Erste Erkenntnisse zeigen, dass Omikron den
Impfschutz unterlaufen kann. Einen wirksamen Schutz gegen schwere
Krankheitsverläufe bietet vor allem eine Boosterimpfung. Selbst eine
Zweifachimpfung reduziert die Gefahr schwer zu erkranken um 70 Prozent“, sagte die
rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach den Beratungen der
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit Bundeskanzler Olaf
Scholz.
Impfangebote im Kreis
„Es ist nicht die Frage ob, sondern nur wann
und wie stark Omikron auch in Deutschland vorherrschend ist“, so
Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Wie die Ministerpräsidentin appellieren auch
der Landrat, die Bürgermeisterin und die Bürgermeister der Verbandsgemeinden
sowie das Gesundheitsamt an die Bürgerinnen und Bürger, sich so schnell wie möglich
impfen zu lassen. Ab dem 1. Januar ist es auf dem Portal des Landes möglich,
sich für einen Impftermin registrieren zu lassen, wenn der vollständige
Impfschutz mindestens drei Monate zurückliegt. Das betrifft auch die kommunale
Impfstelle des Donnersbergkreises mit Unterstützung des Kreisverbandes des
Deutschen Roten Kreuzes (DRK) im Festhaus in Winnweiler. Für die kommunale Impfstelle können sich
Bürgerinnen und Bürger über das Portal des Landes unter www.impftermin.rlp.de oder die Info-Hotline des Landes unter Telefon 0800 / 57 58
100 (Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr und Samstag und Sonntag 9 bis 16 Uhr)
anmelden.
Neben der kommunalen Impfstelle in Winnweiler wird es zwischen den Jahren auch weitere Impfaktionen im Donnersbergkreis geben: Die Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land bietet am Montag, 27. Dezember, im Schützenhaus in Oberhausen und am Mittwoch, 29. Dezember, in der Nordpfalzhalle Alsenz jeweils ab 8 Uhr Sonderimpfaktionen an. Hierfür sind bereits Anmeldungen per E-Mail möglich. Für Oberhausen an und für Alsenz an . Hierfür können sich bereits Personen anmelden, deren vollständiger Impfschutz mindestens drei Monate zurückliegt.
Gleiches gilt für die Impfaktion der Stadt Kirchheimbolanden, des DRK-Kreisverbandes sowie der Kreisverwaltung am Mittwoch, 29. Januar, von 9 bis 16 Uhr, im Westflügel der Orangerie in Kirchheimbolanden und der Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land, der freiwilligen Feuerwehr Nordpfälzer Land, des DRK-Kreisverbandes sowie der Kreisverwaltung am Donnerstag, 30. Dezember, von 9 bis 16 Uhr in der Donnersberghalle in Rockenhausen. Anmeldungen dafür sind hier möglich.
Dort können Personen ab 12 Jahren in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eine Corona-Schutzimpfung erhalten. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren können mit einer schriftlichen Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten das Impfangebot wahrnehmen. Wichtig ist es, den Personalausweis und möglichst den Impfpass mitzubringen.
Zudem macht der Impfbus des Landes Rheinland-Pfalz am Dienstag, 28. Dezember, 9 bis 17 Uhr, in Münchweiler (Bürgerhaus, Bahnpfad 1) Station. Hierfür gibt die Verbandsgemeinde Winnweiler am 27. Dezember, ab 8 Uhr zu den regulären Öffnungszeiten, Nummern in der Verbandsgemeindeverwaltung aus. Auch werden am 28. Dezember vor Ort Nummern ausgegeben.
Kontaktbeschränkungen
Um die neue Welle mit der Omikron-Variante zu bremsen, wird das Land
Rheinland-Pfalz Kontaktbeschränkungen auch auf Geimpfte und Genesene abgestuft ausweiten.
„Insbesondere Silvesterfeiern mit einer großen Anzahl von Personen sind in der
gegenwärtigen Lage einfach zu gefährlich“, so die Ministerpräsidentin. Daher
sind ab dem 28. Dezember 2021 private Zusammenkünfte von Geimpften
und Genesenen nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis zur
Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen. Sobald eine
ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten die
Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen: „Das Treffen ist also auf den
eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt“,
so die Ministerpräsidentin.
Der Landrat, die Bürgermeisterin und die Bürgermeister der Verbandsgemeinden sowie das Gesundheitsamt appellieren, auch schon das Weihnachtsfest achtsam zu feiern, sich vor dem Familienbesuch möglichst testen zu lassen.
Die Wissenschaftler gehen davon aus, dass
durch die extrem ansteckende Virusvariante Omikron die Infektionen und damit
auch Quarantäne-Fälle so stark ansteigen werden, dass es zu erheblichen
Personalausfällen kommen könnte. Daher sollen Betreiber in der kritischen
Infrastruktur wie Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, ÖPNV oder Lebensmittelversorgung
ihre betrieblichen Pandemiepläne überprüfen, um einen Betrieb sicherstellen zu
können.
Aufenthalt im öffentlichen Raum
Mit der ab Donnerstag gültigen Änderungsverordnung der 29.
Corona-Bekämpfungsverordnung ist unter
anderem der Betrieb von Clubs und Diskotheken untersagt. Zudem werden für die
anstehenden Weihnachtsfeiertage und den bevorstehenden Jahreswechsel die Regelungen
entsprechend der Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der
Länder mit der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel angepasst.
Ab dem 28. Dezember 2021 wird der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum
nur mit bis zu höchstens zehn Personen gestattet sein. Dies gilt für alle –
auch geimpfte – Menschen. Nur Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
werden nicht mitgezählt. Darüber hinaus gilt weiterhin, dass der gemeinsame
Aufenthalt von nicht-immunisierten (ungeimpften) Personen im öffentlichen Raum
nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie höchstens zwei
Personen eines weiteren Hausstandes gestattet ist. Die Verordnung des Landes ist bis zunächst zum 20. Januar 2022 verlängert.
„Montagsspaziergänge“
Der Landkreis Alzey-Worms, die Stadt Worms sowie der Donnersbergkreis haben
gemeinsam mit der Polizeidirektion Worms die jüngsten so genannten „Montagsspaziergänge“
analysiert. Als Ergebnis dieser Analyse, aber auch mit Blick auf die ab dem 28.
Dezember 2021 geltenden Bestimmungen der aktualisierten Corona-Bekämpfungsverordnung
wurde entschieden, eine Allgemeinverfügung für die Landkreise Alzey-Worms und
Donnersberg sowie die Stadt Worms zu erlassen.
Diese Allgemeinverfügung ordnet für Versammlungen, Ansammlungen und Aufzüge jeglicher Art unter freiem Himmel im Landkreis Alzey-Worms, der Stadt Worms und dem Donnersbergkreis, die im Zusammenhang mit den zur Bekämpfung der nach wie vor andauernden Covid-19-Pandemie ergriffenen Infektionsschutzmaßnahmen stehen, vom 24. Dezember 2021 bis einschließlich 10. Januar 2022 eine Maskenpflicht an. Demnach sind die Teilnehmenden verpflichtet, eine medizinische Gesichtsmaske oder eine FFP2-Maske oder eine Maske eines vergleichbaren Standards zu tragen. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind von der Maskenpflicht ebenso entbunden wie Personen, denen dies wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist. Die Allgemeinverfügung können Sie im Wortlaut hier einsehen.
„Experten wie beispielsweise das Robert-Koch-Institut empfehlen sofort die Umsetzung verschiedener Maßnahmen. Diese Empfehlungen unterstützen wir. Reduzieren Sie ihre Kontakte wo immer möglich und halten Sie sich konsequent an die Abstandsregeln. Beachten Sie die Maskenpflicht. Auch vollständig Geimpfte mit Auffrischungsimpfung sollten bei Kontakt mit Risikogruppen immer einen zusätzlichen Test durchführen. Reduzieren Sie Reisen auf das unbedingt Notwendige. Es drohen einmal mehr sehr schwere Wochen. Diese können wir nur gemeinsam bewältigen und dafür ist es umso wichtiger, dass sich alle an die bestehenden Regeln halten, dass alle achtsam sind – auch wenn es schwer fällt und wir es uns anders wünschen“, betonen der Landrat, die Bürgermeisterin und die Bürgermeister sowie das Gesundheitsamt.
„Unser herzlichster Dank gilt allen, die sich zum Wohle der Mitbürgerinnen und Mitbürger engagieren, die sich einbringen, die sich an die bestehenden Vorgaben halten und die Verständnis für diese schwierige Situation aufbringen. Wir hoffen und wünschen Ihnen, dass Sie dennoch schöne, geruhsame Weihnachtstage verbringen können und wünschen Ihnen einen guten Start ins neue Jahr. Bleiben Sie gesund“, so Rainer Guth, Sabine Wienpahl, Bernd Frey, Steffen Antweiler, Michael Cullmann und Rudolf Jacob sowie das Gesundheitsamt des Donnersbergkreises.