Anträge auf Lernmittelfreiheit bis 15. März

    Die Antragsformulare auf Lernmittelfreiheit werden von den Schulen im Kreis seit Jahresbeginn an Schülerinnen und Schüler verteilt – entweder elektronisch oder zusammen mit dem Halbjahreszeugnis. Auch auf der Homepage der Kreisverwaltung sind die Formulare abrufbar unter Bürgerservice – Formulare A-Z – Schulbuchausleihe. Antragsfrist für die unentgeltliche Schulbuchausleihe ist der 15. März 2021.

    Eine Jahresübersicht über die Termine im Zusammenhang mit der Schulbuchausleihe finden Sie hier.

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