zur erinnerung: Keine Schuleingangsuntersuchungen

    Das Gesundheitsamt des Donnersbergkreises erinnert noch einmal daran, dass die Schuleingangsuntersuchungen für den Einschulungsjahrgang 2021/22 pandemiebedingt ausgesetzt sind und nicht nachgeholt werden. Darauf hatten wir bereits Anfang November hingewiesen. Grundlage war ein Schreiben des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums vom 29. Oktober. Ausgenommen sind Kinder, deren Eltern eine Zurückstellung beantragt haben. Dieser Antrag muss bis zum 31. Mai an die Schulen gehen.

    Im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird die Pflicht der Gesundheitsämter zur schulärztlichen Stellungnahme ausgesetzt. Diese Untersuchungen müssen nicht nachgeholt werden. Ausgenommen sind Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung oder offensichtlicher Beeinträchtigung des Sehens oder Hörens. Eine Begutachtung nach Aktenlage kann erwogen werden.

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