„Beeinträchtigte
Menschen werden viel stärker in den Fokus gerückt, das ist eine positive Entwicklung“,
sagte Landrat Rainer Guth eingangs. Das Bundesteilhabegesetz bringe aber auch
einige neue Herausforderungen für die Eingliederungshilfe des Donnersbergkreises
mit sich. Ziel des Bundesteilhabegesetztes (BTHG) ist es, die Möglichkeiten
einer den persönlichen Wünschen entsprechenden Lebensplanung und -gestaltung im
Sinne von mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung zu stärken und die
Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Die
Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention lauten: Menschen
mit Beeinträchtigung werden nicht mehr als „krank“ bezeichnet, sondern als „gleichberechtigte“
Menschen.
Wie Judith Mattern-Denzer und Daniela Fuchs erläuterten, hat dieses Gesetz
Auswirkungen auf die Eingliederungshilfe: Zunächst einmal was die Kosten
betrifft. Dass das BTHG zu einer Kostenreduzierung
führt, wie eigentlich propagiert, sei im Falle des Donnersbergkreises bislang
nicht zu erkennen. Stand September
betragen die Kosten in der Eingliederungshilfe 12,38 Millionen Euro. Ursachen
hierfür sind unter anderem gerade im Bereich der Beeinträchtigten immer mehr
alternde Menschen, komplexere Fälle, eine erhebliche Steigerung bei Vergütungssätzen
sowie weniger hospitalisierte und mehr jüngere, selbstbestimmte Klienten, was
zu einem erhöhten Beratungsbedarf führt. „Die Leistungen werden individueller
und sind somit komplexer“, sagte Judith Mattern-Denzer.
Hinzu kommen kürzere Bewilligungszeiträume und spätestens zwei Jahre nach den
Beratungen eine erneute Wirkungskontrolle. „Wir müssen dann schauen, bringt es
den Menschen mit Beeinträchtigung voran“, erläuterte die Abteilungsleiterin.
Die Eingliederungshilfe benötige zeitnah mehr Personal, um die gesetzlichen
Vorgaben zu erfüllen und die Ausgaben vernünftig steuern zu können. Wie Daniela
Fuchs berichtete, gibt es über 700 Fälle in der Eingliederungshilfe. Das Sozialamt
hat bereits einen sehr guten Prozessworkshop durchgeführt. „Dass
beeinträchtigte Menschen viel stärker in den Fokus gerückt werden, ist eine
positive Entwicklung“, sagte Judith Mattern-Denzer. Auch wurden zahlreiche
Einsparpotenziale ausgemacht. Hier zeigt sich laut der Abteilungsleiterin: „Obwohl
die Fallzahlen in den letzten Jahren gestiegen sind und gleichzeitig der Aufwand
durch die Einführung beziehungsweise Umsetzung des BTHG deutlich zugenommen
hat, konnte die jährliche Kostensteigerung reduziert werden, was unter anderem
auf die bestmögliche Fallsteuerung zurückzuführen ist.“