Bundesteilhabegesetz: Eine große Aufgabe zum Wohle der Menschen

    Das Bundesteilhabegesetz wurde auf den Weg gebracht, um für Menschen mit Behinderungen mehr Möglichkeiten der Teilhabe und mehr Selbstbestimmung zu schaffen. In der jüngsten Sitzung des Kreistages berichteten Judith Mattern-Denzer, die Leiterin der Abteilung Soziales der Kreisverwaltung Donnersbergkreis, sowie Referatsleiterin Daniela Fuchs, welche Auswirkungen das Gesetz auf die Eingliederungshilfe hat.

    „Beeinträchtigte Menschen werden viel stärker in den Fokus gerückt, das ist eine positive Entwicklung“, sagte Landrat Rainer Guth eingangs. Das Bundesteilhabegesetz bringe aber auch einige neue Herausforderungen für die Eingliederungshilfe des Donnersbergkreises mit sich. Ziel des Bundesteilhabegesetztes (BTHG) ist es, die Möglichkeiten einer den persönlichen Wünschen entsprechenden Lebensplanung und -gestaltung im Sinne von mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung zu stärken und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention lauten: Menschen mit Beeinträchtigung werden nicht mehr als „krank“ bezeichnet, sondern als „gleichberechtigte“ Menschen.          

    Wie Judith Mattern-Denzer und Daniela Fuchs erläuterten, hat dieses Gesetz Auswirkungen auf die Eingliederungshilfe: Zunächst einmal was die Kosten betrifft. Dass das  BTHG zu einer Kostenreduzierung führt, wie eigentlich propagiert, sei im Falle des Donnersbergkreises bislang nicht zu erkennen.  Stand September betragen die Kosten in der Eingliederungshilfe 12,38 Millionen Euro. Ursachen hierfür sind unter anderem gerade im Bereich der Beeinträchtigten immer mehr alternde Menschen, komplexere Fälle, eine erhebliche Steigerung bei Vergütungssätzen sowie weniger hospitalisierte und mehr jüngere, selbstbestimmte Klienten, was zu einem erhöhten Beratungsbedarf führt. „Die Leistungen werden individueller und sind somit komplexer“, sagte Judith Mattern-Denzer.          

    Hinzu kommen kürzere Bewilligungszeiträume und spätestens zwei Jahre nach den Beratungen eine erneute Wirkungskontrolle. „Wir müssen dann schauen, bringt es den Menschen mit Beeinträchtigung voran“, erläuterte die Abteilungsleiterin. Die Eingliederungshilfe benötige zeitnah mehr Personal, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und die Ausgaben vernünftig steuern zu können. Wie Daniela Fuchs berichtete, gibt es über 700 Fälle in der Eingliederungshilfe. Das Sozialamt hat bereits einen sehr guten Prozessworkshop durchgeführt. „Dass beeinträchtigte Menschen viel stärker in den Fokus gerückt werden, ist eine positive Entwicklung“, sagte Judith Mattern-Denzer. Auch wurden zahlreiche Einsparpotenziale ausgemacht. Hier zeigt sich laut der Abteilungsleiterin: „Obwohl die Fallzahlen in den letzten Jahren gestiegen sind und gleichzeitig der Aufwand durch die Einführung beziehungsweise Umsetzung des BTHG deutlich zugenommen hat, konnte die jährliche Kostensteigerung reduziert werden, was unter anderem auf die bestmögliche Fallsteuerung zurückzuführen ist.“

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