Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der anstehende Zensus von 2021 in das Jahr 2022 verschoben.
Durch den Zensus stehen verlässliche Einwohnerzahlen der Gemeinden, der Länder und der Bundesrepublik zur Verfügung. Die amtliche Einwohnerzahl ist eine wichtige Grundlage für zahlreiche rechtliche Regelungen: Zum Beispiel werden auf dieser Basis Wahlkreise eingeteilt und auch die Stimmenverteilung im Bundesrat orientiert sich an den Einwohnerzahlen. Zudem werden Ausgleichszahlungen wie der Länderfinanzausgleich und der kommunale Finanzausgleich sowie EU-Fördermittel pro Kopf berechnet.
Die
Daten werden nur anonymisiert ausgewertet. Beim Zensus geht es nicht darum,
etwas über die individuellen Lebensverhältnisse oder Einstellungen der
Einwohnerinnen und Einwohner zu erfahren. Vielmehr bedeutet Statistik, dass
Daten verallgemeinert, Summen gebildet und Durchschnitte berechnet werden – und
gerade nicht der Einzelfall dargestellt wird. Ziel und Zweck ist es
ausschließlich, eine verlässliche Datenbasis für weitere Planungen zu erhalten.
Die Ergebnisse des Zensus werden voraussichtlich ab Ende 2023 vorliegen.
Anders als bei einer traditionellen Volkszählung, bei der alle Bürgerinnen und Bürger direkt befragt werden, stützt sich der Zensus auch im Jahr 2022 auf bereits bestehende Verwaltungsregister. In erster Linie liefern die Melderegister der Kommunen die Ausgangsdaten. Um die Qualität der Datenbasis zu verbessern, wird in einer Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis ein Teil der Bevölkerung zusätzlich direkt befragt. Bürgerinnen und Bürger, die beispielsweise in Wohnheimen oder Gemeinschaftsunterkünften wohnen, sind über die Melderegister nicht vollständig zu erfassen.
Um diese Daten zu erheben, werden engagierte und zuverlässige Interviewerinnen und Interviewer benötigt. Ab dem Zensusstichtag, dem 15. Mai 2022, werden in Rheinland-Pfalz rund 4000 Erhebungsbeauftragte diese Aufgabe wahrnehmen. Der Donnersbergkreis sucht hierfür Personen, die innerhalb der vorgegebenen Fristen kurze persönliche Interviews mit den auskunftspflichtigen Personen durchführen. Die Tätigkeit erstreckt sich von Mai bis August. Die Interviewerinnen und Interviewer sollten zuverlässig, verantwortungsbewusst, kontaktfreudig, redegewandt und selbstsicher sein, müssen gewissenhaft und genau arbeiten und die vertraulichen Informationen für sich behalten. Zudem sollten sie zeitlich flexibel, mobil, volljährig sein und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Ebenso sollten sie über gute Deutschkenntnisse verfügen, Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil.
Die
Interviewerinnen und Interviewer werden ausführlich geschult und erhalten für
ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung, die nicht der
Besteuerung nach dem Einkommenssteuergesetz unterliegt.
Info
- Interessenten können Ihre Bewerbung bis spätestens 23. Dezember an senden.
- Weitere Informationen gibt es bei der Zensus-Erhebungsstelle der Kreisverwaltung Donnersbergkreis, Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 und 14 bis 16 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr. Ansprechpartnerinnen sind Aylin Aksoy und Patricia Schmidt, Telefon 06352 / 710-317, E-Mail: .