Wege zu Arbeit und Integrationskurs für Ukraine-Flüchtlinge

    Auch wer aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet ist und noch auf die Erteilung des Aufenthaltstitels wartet, kann eine Beschäftigung aufnehmen oder einen Integrationskurs besuchen. Dafür kann die sogenannte „Fiktionsbescheinigung“ ausgestellt werden.

    Eine solche wird ausgestellt, sobald man den Aufenthaltstitel beantragt hat. Während die Bearbeitung läuft, ist der Aufenthalt in der Bundesrepublik erst einmal „fiktiv“ erlaubt. Wer einen vorübergehenden Schutz genießt, kann mit der „Fiktionsbescheinigung“ sofort arbeiten und an einem Integrationskurs teilnehmen. Zudem können soziale Leistungen wie die Grundsicherung, Kinder- oder Wohngeld beantragt werden.

    Die notwendige, zeitlich sehr aufwendige erkennungsdienstliche Behandlung kann dann in einem gesonderten Termin nachgeholt werden. Geflüchtete aus der Ukraine, die dies tun wollen, können die Ausländerbehörde des Donnersbergkreises per E-Mail an informieren, sodass zeitnah ein solcher Termin vereinbart werden kann.

    Foto: Brett_Hondow auf Pixabay

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