Geflügelpest in Rheinland-Pfalz: Das Veterinäramt informiert

    Derzeit breitet sich die Vogelgrippe in Deutschland verstärkt aus, auch in Rheinland-Pfalz.  Bei den aktuell betroffenen Betrieben handelt es sich um Kontakte zu Rassegeflügelausstellungen, daher sollte bei der derzeitigen Gefährdungslage  von der Durchführung von Geflügel- oder Vogelausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art im eigenen Interesse abgesehen werden. Geflügel und gehaltene Vögel sollten nicht von mobilen Händlern erworben werden.

    Das Veterinäramt weist  in diesem Zusammenhang auf die Meldung des Friedrich-Loeffler-Institutes vom 07.12.2022 hin:


    Oberste Priorität hat der Schutz des Geflügels vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung  der Virusinfektionen. Hierzu müssen die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen und Überwachungs- bzw. Abklärungsuntersuchungen überprüft und unbedingt konsequent eingehalten werden. Das Melden von Todesfällen in der Geflügelhaltung an die Veterinärbehörde mit anschließender amtlicher Untersuchung gilt als eine Maßnahme zum frühzeitigen Erkennen der Geflügelpest!

    „Alle Geflügelhalterinnen und -halter sind zum Schutz ihrer Tiere aufgerufen, die Vorgaben der Veterinärämter einzuhalten und ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu prüfen, wo nötig zu optimieren und konsequent umzusetzen“, appelliert Umweltministerin Katrin Eder in einer Mitteilung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität. „Der Vogelzug hat begonnen und das Risiko des Eintrags von Aviären Influenzaviren in Hausgeflügelbestände steigt im Herbst und den kommenden Wintermonaten deutlich an", heißt es weiter in der Mitteilung. Es gilt den direkten und indirekten Kontakt von Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden, also beispielsweise die Hühner nicht im Freien zu Füttern und zu Tränken, um keine Wildvögel anzulocken.

    Das Veterinäramt des Donnersbergkreises möchte ebenso alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter auf die Einhaltung der erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen hinweisen. Hierzu zählt unter anderem:

    • Geflügelställe und -ausläufe nur mit separater Schutzkleidung zu betreten.
    • Futter, Einstreu und Geräte vor einer Verunreinigung durch Wildvögel zu schützen, in dem zum Beispiel Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände (Gerätschaften, Maschinen), mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt wird, um direkten und indirekten Kontakt (z.B. über Kot) des Hausgeflügels mit Wildvögeln zu verhindern. Geflügel soll nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden und für die Tränke nur Wasserstellen verwendet werden, zu denen Wildvögel keinen Zugang haben.
    • Bei erhöhten Tierverlusten innerhalb von 24 Stunden ist der Tierarzt hinzuzuziehen, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären.

    Bitte beachten Sie, dass sämtliche Geflügelhaltungen – unabhängig von der Größe und dem Nutzungszweck – beim Veterinäramt anzumelden sind!

    „Die Tierhalter tragen eine hohe Verantwortung bei der Prävention und Bekämpfung der Geflügelpest“, wird Ministerin Eder in der Mitteilung zitiert, „die Viren können jederzeit überall vorhanden sein, weshalb die Bestände bestmöglich geschützt werden müssen, um Tierleid und wirtschaftliche Verluste zu verhindern.“

    Stichwort: die Geflügelpest

    Die Geflügelpest oder Aviäre Influenza (AI) ist eine Infektionskrankheit der Vögel, die durch Influenzaviren hervorgerufen wird. Als „Klassische Geflügelpest“ wird eine besonders schwere Verlaufsform der Krankheit mit aviären Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 bei Geflügel und sonstigen Vögeln bezeichnet. Wildvögel, vor allem Wasservögel, stellen ein natürliches Reservoir für Influenzaviren, insbesondere für deren niedrigpathogene Form dar. Sie können sich zur hochpathogenen Form und damit der Klassischen Geflügelpest verändern, die zu erheblichen Tierverlusten führt.

    Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hoch akut verlaufende, fieberhafte Viruserkrankung. Die Erkrankung verläuft schnell und endet für die betroffenen Tiere meist tödlich. Betroffene Tiere zeigen Symptome wie hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche, Teilnahmslosigkeit und Atemnot, es kommt zu einem drastischen Rückgang der Legeleistung.

    Die Biosicherheits- bzw. Hygienevorschriften für Geflügelhalterinnen und -halter sind insbesondere in der Geflügelpest-Verordnung und in der Viehverkehrsverordnung geregelt. Seit dem 21.04.2021 ist außerdem die Verordnung (EU) 2016/429 (EU-Tiergesundheitsrechtsakt) einschließlich ihrer verschiedenen Delegierten und Durchführungsverordnungen anzuwenden.

    Sie haben noch Fragen?

    Für Rückfragen steht Ihnen das Veterinäramt der Kreisverwaltung Donnersbergkreis unter der Telefonnummer 06352/710-208 oder der E-Mail zur Verfügung.

    Weitere Informationen


    Foto: Alexa auf Pixabay

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