Zum Sachverhalt: In den vergangenen Monaten haben die
Kreisverwaltung Donnersbergkreis, der Landesbetrieb Mobilität, die
Verbandsgemeinde Winnweiler sowie die Ortsgemeinden Börrstadt, Breunigweiler
und Sippersfeld an einer Lösung gearbeitet, das Kreisstraßennetz im Bereich der
vorgenannten Ortsgemeinden neu zu ordnen.
Im Wesentlichen ist festzuhalten, dass eine Tälerverbindung
– die neue K 44 von der L 401 Theresienhof über die Betonstraße bis zur L 394
nach Breunigweiler als Kreisstraße erhalten bleibt und ein Straßenausbau
künftig vom Land entsprechend bezuschusst wird. Weiterhin wird auf der Trasse
der K 43 zwischen der Betonstraße Börrstadt und Sippersfeld ein Rad-, Geh- und
Wirtschaftsweg in einer Breite von drei Metern entstehen, der anschließend von
der Verbandsgemeinde Winnweiler übernommen wird. Auch hier gibt es einen
Landeszuschuss für den Radweg. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde
bereits von den Ortsgemeinden Börrstadt, Breunigweiler und Sippersfeld
beschlossen, zudem hat die Verbandsgemeinde Winnweiler ihre Zustimmung erteilt.
Die bauliche Umsetzung ist nach erfolgter Planung durch den Landesbetrieb
Mobilität ab dem Jahr 2024 geplant.
„Wir sehen seit drei Jahren, dass interessante und
liebgewonnene Straßen von der Bildfläche verschwinden“, sagte Landrat Rainer
Guth in der Sitzung des Kreisausschusses. Grund hierfür ist die Änderung des Landesstraßengesetzes (LStrG) in Folge des
so genannten „Alsheimer Urteils“. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatte
entschieden, dass eine Gemeinde ausreichend an das überörtliche Verkehrsnetz
angebunden ist, wenn die Ortslage bereits mit einer
klassifizierten Straße (wie hier durch Landesstraßen) mit dem
überörtlichen Verkehrsnetz verknüpft ist. Was wiederum bedeutet, dass
Kreisstraßen, die keine Netzfunktion im klassifizierten Straßennetz und
die Voraussetzungen für die Einstufung als Kreisstraße nach § 3
Landesstraßengesetz (LStrG) nicht erfüllen, kraft Gesetzes entsprechend der §§
37 und 38 LStrG abzustufen sind. „Eigentlich hätten im Fall der K 43 und K
44 beide Kreisstraßen abgestuft werden müssen. Nach einigen Gesprächen konnte
aber erreicht werden, dass eine Straße ausgebaut wird und eine Straße zum Rad-,
Geh- und Wirtschaftsweg wird“, sagte der Landrat. Er verdeutlichte aber auch:
„Wenn wir nicht wollen, dass viele unserer schönen Höfe sowie für die
Bürgerinnen und Bürger wichtige Verbindungen vom Kreisstraßennetz abgeschnitten
werden, muss das Landesstraßengesetz auf eine andere Schiene gesetzt werden.“