Mit dem „Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ will das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt stellen und ihnen Raum für Teilhabe und Engagement geben. Sie werden eingeladen, mit ihren Ideen und ihrer Motivation ihr Umfeld zu gestalten und zu verändern.
Ziel des Programms ist es, die Beteiligungsmöglichkeiten und -kompetenzen von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Kinder und Jugendliche können im Rahmen des Programms eigene Projektideen umsetzen oder sich in Projekte einbringen. Lokale Organisationen und Kommunen erhalten durch das Bundesprogramm Impulse, mehr Angebote für Kinder- und Jugendbeteiligung zu schaffen, insbesondere in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit. Haupt- und ehrenamtliche Akteurinnen und Akteure unterschiedlicher Institutionen werden für die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen sensibilisiert und qualifiziert und die direkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Projekten wird gestärkt.
Für wen ist das Programm gedacht?
Junge Menschen von der Kita bis zum vollendeten 26. Lebensjahr werden eingeladen beim Zukunftspaket mitzumachen. Das Programm richtet sich direkt an Kinder und Jugendliche, die selbst Projektideen vorschlagen und mit Unterstützung professioneller Akteurinnen und Akteure umsetzen können. Niedrigschwellige Begleit- und Beratungsangebote unterstützen bei der Antragstellung und Projektumsetzung.
Träger, die gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen Projekte in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit umsetzen wollen, können eine Förderung beantragen und werden mit Antragsberatung, Begleit- und Qualifizierungsangeboten unterstützt.
Zudem werden über das Zukunftspaket Kommunen gefördert, die gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen Angebote in den Themenfeldern Bewegung, Gesundheit und Kultur planen und umsetzen wollen.
Wie und wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
Kinder und Jugendliche können gemeinsam mit einem Träger ihrer Wahl einen Förderantrag stellen.
Zudem sind Träger antragsberechtigt, die Einzelprojekte unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in einem der Themenfelder Bewegung, Kultur oder Gesundheit planen und umsetzen möchten. Antragsstart ist am 1.2.2023.
Ebenfalls antragsberechtigt sind Kommunen, die gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen Angebote planen und umsetzen möchten. Kommunen können bereits seit dem 1.12.2022 einen Förderantrag stellen.
Die Laufzeit des Bundesprogramms ist vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023.
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