„Rheinland-Pfalz ist bislang sehr gut durch die Pandemie gekommen. Es ist uns gelungen, dass unser Gesundheitswesen bisher nie überlastet war. Seit etwa vier Wochen ist die Omikron-Variante die vorherrschende Variante in Rheinland-Pfalz. Auch wenn die Infektionen eine noch nie dagewesene Dimension erreichen und die Hospitalisierungsinzidenz steigt, so zeigt sich doch, dass die Krankenhausbelastung bislang nicht analog zu den Fallzahlen steigt. Das zeigt deutlich: Impfen hilft und verhindert schwere Krankheitsverläufe. Deshalb werben wir auch noch einmal ganz gezielt für die Impfung – für die Novavax-Impfung liegen rund 6.500 Anmeldungen vor“, wird Gesundheitsminister Clemens Hoch in einer Mitteilung des Landes zitiert.
Regelungen treten am 31. Januar in Kraft
Hoch
kündigte an, dass gemäß der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts bei
den Gesundheitsämtern jetzt zunächst auf eine generelle
Kontaktnachverfolgung verzichtet werde. „Unser Hauptaugenmerk liegt auf
dem Schutz vulnerabler Gruppen wie beispielsweise in Krankenhäusern und
Alten- und Pflegeeinrichtungen. Hier werden auch weiter Kontakte
erfasst. Ganz klar ist: Nachweislich infizierte Personen müssen sich
weiterhin absondern“, betonte der Minister. Die Regelungen sollen am
kommenden Montag, 31. Januar 2022, in Kraft treten.
Anpassungen für Kitas und Schulen
Auch für Kitas und Schulen werden die Regelungen hinsichtlich nichtinfizierter Kinder und Jugendlicher sowie Erwachsener angepasst, so die Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig und der Gesundheitsminister. „Unsere Schulen haben ein sehr hohes Schutzniveau, zusätzlich dazu haben wir eine sehr hohe Impfquote an unseren Schulen. Gleichzeitig mussten viel zu viele gesunde Schülerinnen und Schüler zuhause bleiben. Deshalb müssen sich – so wie in der Vergangenheit und wie in der überwiegenden Zahl der anderen Länder auch – künftig wieder ausschließlich infizierte Personen absondern. Es entfallen die Quarantäneregelungen für die direkten Sitznachbarinnen und Sitznachbarn. Weiterhin bleibt es dabei, dass sich die gesamte Lerngruppe im Anschluss an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen testet. Als weitere Sicherheitsmaßnahme werden die anlasslosen Testungen von bisher zwei auf jetzt drei Testungen pro Woche hochgefahren“, kündigte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig an. Die Regelungen gelten zunächst bis zu den Winterferien, die am 21. Februar 2022 beginnen.
„Auch bei den Kitas sehen wir
sehr hohe Quoten bei der Immunisierung und der Auffrischungsimpfung des
Personals. Bei den Kleinsten ist es weiter notwendig, dass sich im Fall
einer Infektion als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme auch unmittelbare
Kontaktpersonen zunächst absondern, wie dies im Moment geschieht.
Zugleich haben die Kinder ein Recht auf Bildung, Erziehung und Betreuung
und die Kitas sind Orte des sozialen Miteinanders, die die Kinder für
ihre Entwicklung ebenso brauchen. Um auch dem Betreuungsbedarf vieler
Eltern gerecht zu werden, ist es Eltern bei Vorlage eines negativen
PoC-Testergebnisses ihres Kindes möglich, ihr Kind am folgenden Tag
wieder in die Kita zu bringen. Wenn es die Infektionslage erforderlich
macht oder als zusätzliche Schutzmaßnahme gewünscht wird, können die
Kitas auch nach eigenem Ermessen feste Kohorten bilden“, erläuterte die
Ministerin. Gemeinsam mit dem Landesamt für Soziales, Jugend und
Versorgung prüfe man zudem, ob und wie man Kindertagesstätten bei der
Organisation der freiwilligen anlasslosen Testungen stärker unterstützen
könne.
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