Familien, in denen festgelegte Einkommensgrenzen nicht
überschritten werden, haben in Rheinland-Pfalz Anspruch auf Lernmittelfreiheit.
Hier werden Schulbücher, Arbeitshefte, grammatische
Beihefte usw. kostenlos zur Verfügung gestellt. Arbeitshefte, in die
Eintragungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen sind, müssen nicht
zurückgegeben werden. Alle sonstigen Unterrichtsmaterialien – wie Lektüren,
Formelsammlungen, Taschenrechner oder Schreib- und Zeichenmaterial – müssen auf
eigene Kosten selbst angeschafft werden. Eine Ausleihe der sonstigen
Unterrichtsmaterialien ist nicht möglich. Für die unentgeltliche
Ausleihe ist die Antragsfrist bis 15. März einzuhalten.
Die Antragsformulare auf Lernmittelfreiheit werden von den
Schulen im Kreis seit Jahresbeginn an Schülerinnen und Schüler verteilt –
entweder elektronisch oder zusammen mit dem Halbjahreszeugnis. Auch auf der
Homepage der Kreisverwaltung sind die Formulare abrufbar unter Bürgerservice – Formulare A-Z – Schulbuchausleihe.
Eine Jahresübersicht über die Termine im Zusammenhang mit
der Schulbuchausleihe für die Schulen in Trägerschaft des Donnersbergkreises
finden Sie hier.
Foto: tookapic auf Pixabay
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