„Wir haben in Rheinland-Pfalz mit der 2Gplus-Regel frühzeitig strenge Maßnahmen ergriffen und kommen mit den Booster-Impfungen schnell voran. Die Maßnahmen wirken und ich danke den Bürgern und Bürgerinnen, die sich während der Feiertage verantwortungsbewusst verhalten haben. Bundesweit haben wir eine der niedrigsten Inzidenzen. Die hochansteckende Omikron-Variante ist jedoch jetzt auch in Rheinland-Pfalz vorherrschend", sagte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach dem Treffen der Regierungschefs und Regierungschefinnen mit Bundeskanzler Olaf Scholz.
„Wir müssen uns darauf einstellen, dass die Infektionszahlen in den kommenden Wochen rasant steigen werden. Positiv ist, dass die neue Variante nach allen bisherigen Erkenntnissen auf einen milderen Krankheitsverlauf hindeutet. Dieser Vorteil wird aber dadurch zunichtegemacht, dass es allein durch die sehr große Anzahl der zu erwartenden Infektionen zu mehr Krankheits- und Quarantäneausfällen kommen wird und ein massiver Personalausfall zu befürchten ist. Bund und Länder haben sich auf bundeseinheitliche Quarantäneverkürzungen und neue Freitestmöglichkeiten verständigt. Damit wollen wir sicherstellen, dass unser Gesundheitssystem und die kritische Infrastruktur wie Polizei und Feuerwehr funktionsfähig bleiben", wird die Ministerpräsidentin in einer Mitteilung des Landes zitiert.
Die Quarantäne- und Isolationsregeln werden wie folgt entschärft:
- Wer Kontakt zu einem Infizierten hatte und geboostert ist, muss künftig nicht mehr in Quarantäne. Dasselbe gilt für doppelt Geimpfte oder Genesene, deren letzte Impfung oder deren Erkrankung weniger als drei Monate zurückliegt.
- Ansonsten gilt generell: Für infizierte Personen oder für Kontaktpersonen endet die Isolation beziehungsweise Quarantäne nach zehn Tagen. Man kann sich aber bereits jeweils nach sieben Tagen per PCR- oder zertifiziertem Antigen-Schnelltest freitesten.
- Erleichterungen gibt es für Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen. Diese können sich als Kontaktpersonen im Allgemeinen bereits nach fünf Tagen per PCR- oder Schnelltest freitesten.
- Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe arbeiten mit besonders vulnerablen Menschen zusammen. Infizierte können sich hier ebenfalls nach sieben Tagen freitesten, allerdings mit verpflichtendem PCR-Test. Außerdem müssen sie zuvor mindestens 48 Stunden keine Symptome gehabt haben.
„Die Bürger und Bürgerinnen sollen darauf vertrauen können, dass nicht das ganze Land gleichzeitig in Isolation geht, und die Einrichtungen der kritischen Infrastruktur schlimmstenfalls wegen Personalausfällen nicht funktionsfähig sind“, so die Ministerpräsidentin. Um die Arbeitsausfälle so gering wie möglich zu halten, hätten die Einrichtungen der kritischen Infrastruktur Notfallpläne erarbeitet und passten sie fortlaufend der aktuellen Situation an. „Dass Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste und andere Einrichtungen der kritischen Infrastruktur funktionsfähig bleiben, hat für uns oberste Priorität. Die Notfall- und Hygienepläne sind erprobt und unsere Einrichtungen darauf vorbereitet, um frühzeitig Probleme zu erkennen und gegenzusteuern“, so die Ministerpräsidentin. Die Ministerpräsidentenkonferenz habe zudem beschlossen, dass pandemiebedingt auch Ausnahmen von den geltenden Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes möglich sein müssen.
Die Ministerpräsidentin begrüßte es zudem, dass die in Rheinland-Pfalz bereits geltende 2Gplus-Regelung in der Gastronomie nun in allen Ländern umgesetzt werde. Das bedeutet Zutritt nur für Geimpfte und Genesene mit aktuellem negativen Test sowie für Geboosterte nach einer Auffrischungsimpfung. „Die neue Virus-Variante überträgt sich noch leichter von Mensch zu Mensch. Deshalb ist es wichtig, in geschlossenen Räumen und beim Zusammentreffen mit anderen Personen FFP2-Masken zu tragen. Durch die sehr hohe Ansteckungsgefahr durch Omikron sind Lockerungen derzeit leider nicht möglich. Deswegen bleibt es weiterhin notwendig, die Kontakte bei privaten Zusammentreffen deutlich zu reduzieren. Die bestehende Regel, dass bei Geimpften und Genesenen maximal zehn Personen erlaubt sind, bleibt bestehen. Nicht-Geimpfe und Genesene dürfen sich höchstens mit zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen“, so die Ministerpräsidentin. Clubs und Diskotheken in Innenräumen blieben weiterhin geschlossen, Tanzveranstaltungen blieben verboten. Angesichts der Gefahr durch die Omikron-Variante seien erneut alle Kräfte und ein hohes Maß an Solidarität und Achtsamkeit geboten, betonte Malu Dreyer in der Mitteilung des Landes.
Des Weiteren vereinbarten Bund und Länder unter anderem:
- Es wird dringend geraten, in Geschäften und bei der Nutzung des Öffentlichen Nah- und Fernverkehrs FFP2-Masken zu tragen. Diese sind besonders wirksam dabei, Ansteckungen zu verhindern.
- Die vor Weihnachten beschlossenen Kontaktbeschränkungen gelten weiterhin: Für Geimpfte und Genesene sind private Zusammenkünfte mit maximal zehn Personen erlaubt. Nicht Geimpfte oder nicht Genesene dürfen sich lediglich mit Angehörigen des eigenen Haushalts sowie zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit.
- Auch die 2G-Regelung für den Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung und zum Einzelhandel bleibt. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs.
- Bund und Länder rufen Arbeitgeber und Beschäftigte dazu auf, in den nächsten Wochen angesichts der Infektionslage verstärkt das Homeoffice zu nutzen. Mit dem Arbeiten von zu Hause aus gibt es weniger Kontakte am Arbeitsplatz und auf dem Weg zur Arbeit.
- Für die von den Corona-Schutzmaßnahmen betroffenen Unternehmen steht auch weiterhin finanzielle Unterstützung zur Verfügung, unter anderem mit der neuen Überbrückungshilfe IV.
Im Zentrum steht nach wie vor das Impfen und Boostern, das man laut Bundeskanzler Olaf Scholz weiter vorantreiben wolle: „ Der beste Schutz vor der Omikronvariante ist eine Boosterimpfung."
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