Fristverlängerung der Online-Bewerbung Landespräventionspreis Rheinland-Pfalz

    Kriminalprävention nimmt eine wichtige Rolle bei der Gestaltung einer gewaltfreien Gesellschaft und der Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit ein. Aufgrund der sich rasant verändernden Gesellschaft steht die Kriminalprävention kontinuierlich neuen Herausforderungen gegenüber. Es gilt daher, den jeweiligen Entwicklungen angepasst, neue kriminalpräventive Konzepte zu entwickeln. Die Bewältigung dieser Herausforderung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und bedarf des großen Engagements vieler Akteure. Herausragende kriminalpräventive Projekte verdienen daher eine besondere Würdigung. Aus diesem Grund vergibt der rheinland-pfälzische Landespräventionsrat seit 2012 den Landespräventionspreis. Die Ausschreibung erfolgt seit 2019 im Rhythmus von zwei Jahren.

    Ziel ist es, die Arbeit der Projektinitiatoren auszuzeichnen und die erfolgreichen Konzepte landesweit vorzustellen. Dadurch sollen weitere Akteure angeregt werden, die im Rahmen ihres eigenen Wirkungskreises einen Beitrag zur Kriminalprävention zu leisten. Bewerben können sich Gruppen, Vereine, Verbände, Schulen, Hochschulen, soziale Einrichtungen, Behörden, Kriminalpräventive Gremien, Einzelpersonen und sonstige Institutionen mit Sitz in Rheinland-Pfalz.

    Für die Bewerbung ist das Online-Bewerbungsformular zu nutzen. Bewerbungsschluss wurde vom 28. Februar 2022 auf den 31. März 2022 verschoben.

    Eingereicht werden können alle Projekte sowie Initiativen und Strategien, die mit neuen und innovativen Ansätzen kriminalpräventiven Herausforderungen begegnen. Wichtig ist, dass die Maßnahmen eindeutig kriminalpräventiven Charakter aufweisen. Themen können beispielsweise sein: Jugendgewalt, sexueller Missbrauch, Rechtsextremismus, Alkoholmissbrauch, Vandalismus, Zivilcourage, Sicherheit im Alter oder Internetkriminalität.

    Die Projekte sollten die folgenden Merkmale aufweisen:

    - Vermittlung neuer Anregungen für die inhaltliche Arbeit,

    - Übertragbarkeit auf andere Bereiche,

    - Berücksichtigung der Gender-Perspektive,

    - Impulsgebung für die Zusammenarbeit und Vernetzung vorhandener Strukturen,

    - Einbindung in ein überregionales Projekt oder Förderung desgleichen,

    - Projektabschluss nicht länger als zwei Jahre zurückliegend und

    - Projektumsetzung, auch mit Dritten, in Rheinland-Pfalz.


    Die Preisgelder betragen für die ersten drei Plätze insgesamt 6.000 Euro (3.000 €, 2.000 €, 1.000 €) und sind zweckgebunden:

    a) für die Fortführung des bestehenden Projektes und/oder

    b) für die Entwicklung eines neuen kriminalpräventiven Projektes.

     

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