Für die Berechnung des Jahres-Gebührenbescheides
wird der Einwohnermeldestand 31.12.2021 zugrunde gelegt. Nach diesem Zeitpunkt
erfolgte Ein- und Auszüge werden zum späteren Termin in Form eines
Änderungsbescheides berücksichtigt. Der reguläre Jahresbescheid hat also zunächst
Gültigkeit, auch wenn sich inzwischen Änderungen bezüglich der im Haushalt
lebenden Personen ergeben haben.
Hinweis: Widersprüche gegen den Gebührenbescheid per E-Mail müssen mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen sein. Diese können Sie an senden.
Wann wird die Gebühr fällig?
Im Jahres-Gebührenbescheid sind zwei Fälligkeitstermine angegeben: 15. März und 15. September. Bei Gebührenzahlern, die der Kreisverwaltung eine Einzugsermächtigung erteilt haben, ist dies auf dem unteren Teil des Bescheides vermerkt. In diesem Fall wird der fällige Betrag automatisch eingezogen. Falls keine Einzugsermächtigung vorliegt, muss zum 15. März und 15. September der angegebene Teilbetrag überwiesen werden.
Es ist auch möglich, die gesamte Jahresgebühr schon im Frühjahr zu zahlen. In jedem Fall muss bei der Überweisung das Kassenzeichen (steht oben rechts im Gebührenbescheid) angegeben sein. Nur so lässt sich die Einzahlung problemlos zuordnen. Nicht möglich sind Bareinzahlungen bei der Kreiskasse.
Guthaben kann die Kreisverwaltung nur erstatten, wenn ihr die Bankverbindung bekannt ist beziehungsweise aktuell mitgeteilt wird.
Wichtiger Hinweis für Gebührenzahler
Wer der Kreisverwaltung bezüglich seiner Müllgebühren bereits eine Einzugsermächtigung erteilt hat, muss das für 2022 nicht erneut tun. Es sei denn, die Kontodaten haben sich geändert. Kreisbewohner, die eine Abbuchungserlaubnis erstmals oder neu erteilen möchten, können die Kreisverwaltung zum Einzug der Müllgebühren ermächtigen.
Bitte haben Sie Geduld
Die Kreisverwaltung versendet auch in diesem Frühjahr rund 30.000 Gebührenbescheide. Da es viele Rückfragen gibt, werden in den ersten Tagen die Telefonleitungen überlastet sein, so dass es zu langen Wartezeiten kommen kann. Deshalb die Bitte: Warten Sie mit dem Reklamieren einige Tage ab. Bis zu vier Wochen nach Erhalt des Bescheides können Änderungswünsche vorgebracht werden.
Vorteile des Bankeinzugs mit Verlosung
Einsender, die sich bis zum 4. März 2022 erstmals für den Bankeinzug entscheiden, nehmen an einer Verlosung teil. Mit etwas Glück können Sie Gutscheine für einen Obstbaum gewinnen. Alternativ auch Gutscheine einer Buchhandlung.
Um den Bankeinzug in die Wege zu
leiten, kann ein SEPA-Vordruck verwendet werden. Diesen können Sie hier herunterladen.
Bitte an
folgende Adresse senden:
Kreisverwaltung Donnersbergkreis
Abt. 7 - Abfallwirtschaft
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Haben Sie Fragen zum
Gebührenbescheid?
Dann rufen Sie
uns an oder senden Sie eine Mail an Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihren zuständigen Sachbearbeiter:
für Ortsgemeinden mit den Anfangsbuchstaben
von A – G (außer Eisenberg):
Herr Henrich, Telefon
06352/710-141, E-Mail
für Ortsgemeinden mit den Anfangsbuchstaben
von H – O (außer Kirchheimbolanden):
Frau Weingarth, Telefon 06352/710-256, E-Mail
für Ortsgemeinden mit den Anfangsbuchstaben
von R – Z:
Herr Forster, Telefon 06352/710-154, E-Mail
für die Stadt Eisenberg und die Stadt
Kirchheimbolanden:
Frau Metzger, Telefon 06352/710-140, E-Mail