Der Pflegesachleistungsbetrag erhöht sich um 5 Prozent. Dies ist der Betrag, der beansprucht werden kann, wenn ein Pflegebedürftiger einen Pflegedienst oder einen anerkannten Dienst zur Unterstützung im Alltag hinzuzieht. Das Pflegegeld allerdings steigt nicht. Zur Erinnerung: Dies ist der Betrag, den ein Pflegebedürftiger erhält, um eigenverantwortlich die eigene Pflege im sozialen Umfeld zu organisieren.
Der Betrag, der für eine Kurzzeitpflege beantragt werden kann, steigt von 1612 Euro auf 1774 Euro. Eine weitere Änderung stellt der Zuschuss der Pflegekassen auf den pflegebedingten Eigenanteil im Rahmen einer stationären Pflege in einem Pflegeheim dar. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an der Aufenthaltsdauer. In den ersten 12 Monaten sind dies 5 Prozent, es steigert sich dann im Laufe der Zeit auf bis zu 70 Prozent nach 36 Monaten. Zu beachten ist, dass dies nur den pflegebedingten Eigenanteil betrifft - Unterkunft und Verpflegung müssen nach wie vor selbst geleistet werden. Die Erhöhung erfolgt automatisch - es müssen keine Anträge gestellt werden. Sofern jedoch das Sozialamt als Kostenträger mit im Boot ist, sollte dieses unverzüglich unterrichtet werden, sobald die Pflegekasse den Betroffenen über die Höhe des Zuschusses informiert.
Weitere Informationen
Bei Fragen wenden Sie sich jederzeit an Ihren Pflegestützpunkt: Simone Keller (Telefon 06361/4590-739) oder Katja Scheid (06361/4590-737) in Rockenhausen und Marita Bohn (05352/7190-619) oder Katja Scheid (06352/7190-618) in Kirchheimbolanden.