Ab 5. Dezember keine Maskenpflicht mehr in der Kreisverwaltung

    In der Kreisverwaltung Donnersbergkreis wird ab Montag, 5. Dezember, die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes aufgehoben. Die Kreisverwaltung verweist allerdings auf die Landesverordnung zu Schutzmaßnahmen für mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Personen.

    Demnach gilt: Wer mittels Selbsttest, Schnelltest oder PCR-Test positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurde, ist nach der neuen Regelung verpflichtet, mindestens für fünf Tage außerhalb der eigenen Wohnung eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen.

    Zur aktuellen Schutzmaßnahmenverordnung gelangen Sie hier: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/.

    Selbstverständlich steht es auch allen anderen Personen frei, einen Mund-Nasenschutz im Gebäude aufzusetzen.


    Foto: Tumisu auf Pixabay

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