Entwurf der Haushaltssatzung 2023 des Donnersbergkreises liegt öffentlich aus

    Der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 des Donnersbergkreises liegt öffentlich aus. Eine Einsichtnahme ist vom 29. November bis 13. Dezember möglich.

    Gem. § 57 LKO i.V.m. § 97 Abs. 1 GemO steht der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 des Donnersbergkreises mit Anlagen in der Zeit vom 29.11. bis 13.12.2022 auf der Internetseite der Kreisverwaltung zur Verfügung:


    Einwendungen gegen den Entwurf können Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb der oben genannten Frist erheben. Sie sollten schriftlich abgefasst und an die Kreisverwaltung Donnersbergkreis, Finanzabteilung, Uhlandstraße 2, 67292 Kirchheimbolanden, adressiert oder als E-Mail an eingereicht werden.

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