Fragen & Antworten zum Thema Wohngeld

    Am 25. November 2022 hat der Bundesrat der Wohngeldreform 2023 zugestimmt. Dadurch kann das Wohngeld-Plus-Gesetz zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Derzeit beträgt das durchschnittliche Wohngeld 177 Euro monatlich. Durch die Wohngelderhöhung soll es auf 370 Euro je Wohngeldhaushalt steigen. Außerdem wird die Zahl der Berechtigten deutlich ausgeweitet, da die Einkommensgrenzen abgesenkt werden. Die Sozialabteilung hat Fragen und Antworten zur Wohngeldreform zusammengestellt.

    Was ist Wohngeld?

    Wohnen kostet Geld – oft zu viel für diejenigen, die ein geringes Einkommen haben. Deshalb leistet der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe: das Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz. Es wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet. Es handelt sich dabei um eine Sozialleistung. Wohngeld können nur  Personen erhalten, die keine Transferleistungen (wie z. B. Grundsicherung für Arbeitssuchende vom Jobcenter oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch das Sozialamt) beziehen, da bei Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden.

    Werden Heizkosten bei der Bewilligung von Wohngeld berücksichtigt?

    Mit der Wohngeldreform werden ab dem kommenden Jahr  bei der Bewilligung von Wohngeld auch die Heizkosten berücksichtigt. Außerdem wird eine neue Klimakomponente eingeführt, die zu einer weiteren Erhöhung des Wohngeldanspruch führt.

    Wo finde ich noch weitere Informationen zum Wohngeld?

    Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat in einer Broschüre Ratschläge und Hinweise zum Wohngeld zusammengestellt.

    Kann ich im Internet berechnen, in welcher Höhe ich ab 2023 voraussichtlich Wohngeld erhalte?

    Mit Hilfe eines Wohngeldrechners können Sie das Wohngeld direkt berechnen. Mit dem kostenlosen Wohngeldrechner ist es möglich, schnell und einfach eine Berechnung durchzuführen.

    Wie kann ich einen Antrag auf Wohngeld stellen?

    Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie nach den Regelungen einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie fristwahrend formlos einen Antrag auf Wohngeld bei der Sozialabteilung der Kreisverwaltung Donnersbergkreis stellen.

    Es ist  völlig ausreichend, wenn Sie im Laufe des Januars 2023 einen Antrag auf Wohngeld stellen. Mit einem formlosen Antrag sichern Sie sich den Anspruch. Ein formloser Antrag auf Wohngeld im Januar 2023 bewirkt, dass Sie im Falle einer Bewilligung von Wohngeld dieses rückwirkend seit Januar 2023 ausgezahlt bekommen.

    Wir bitten Sie aus diesem Grund aktuell von telefonischen Rückfragen zum neuen Recht bei der Wohngeldstelle abzusehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

    Wo erhalte ich weitere Informationen zur "Wohngeld Plus"-Reform?

    Auch hier hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen eine umfangreiche Übersicht zusammengestellt.


    Foto: Shahid Abdullah auf Pixabay

    Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Die Möglichkeit persönliche Einstellungen zu Cookies vorzunehmen und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.