Was ist Wohngeld?
Wohnen kostet Geld – oft zu viel für diejenigen,
die ein geringes Einkommen haben. Deshalb leistet der Staat in solchen Fällen
finanzielle Hilfe: das Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz. Es wird als
Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und
Eigentümer) geleistet. Es handelt sich dabei um eine Sozialleistung. Wohngeld
können nur Personen erhalten, die keine Transferleistungen (wie z. B.
Grundsicherung für Arbeitssuchende vom Jobcenter oder Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung durch das Sozialamt) beziehen, da bei
Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden.
Werden Heizkosten bei der Bewilligung von Wohngeld berücksichtigt?
Mit der Wohngeldreform werden ab dem kommenden Jahr bei der Bewilligung von Wohngeld auch die Heizkosten berücksichtigt. Außerdem wird eine neue Klimakomponente eingeführt, die zu einer weiteren Erhöhung des Wohngeldanspruch führt.
Wo finde ich noch weitere Informationen zum Wohngeld?
Kann ich im Internet berechnen, in welcher Höhe ich ab 2023 voraussichtlich Wohngeld erhalte?
Wie kann ich einen Antrag auf Wohngeld stellen?
Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie nach den Regelungen einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie fristwahrend formlos einen Antrag auf Wohngeld bei der Sozialabteilung der Kreisverwaltung Donnersbergkreis stellen.
Es ist völlig ausreichend, wenn Sie im Laufe des Januars 2023 einen Antrag auf Wohngeld stellen. Mit einem formlosen Antrag sichern Sie sich den Anspruch. Ein formloser Antrag auf Wohngeld im Januar 2023 bewirkt, dass Sie im Falle einer Bewilligung von Wohngeld dieses rückwirkend seit Januar 2023 ausgezahlt bekommen.
Wir bitten Sie aus diesem Grund aktuell von telefonischen Rückfragen zum neuen Recht bei der Wohngeldstelle abzusehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Wo erhalte ich weitere Informationen zur "Wohngeld Plus"-Reform?
Auch hier hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen eine umfangreiche Übersicht zusammengestellt.
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