Sprechstunde Energieberater: 19 Grad Raumtemperatur können sich sehr unterschiedlich anfühlen

    Die neue Energiesparverordnung schreibt während der Heizperiode eine Maximaltemperatur von 19 Grad in öffentlichen Gebäuden vor. Für Wohngebäude gilt diese Vorschrift zwar nicht, aber auch für Privathaushalte kann dieser Wert eine Orientierungsgröße sein, um Energie zu sparen, teilt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mit. Pro Grad Absenkung der Raumtemperatur können Haushalte bis zu sechs Prozent Heizenergie einsparen. Wie diese Temperatur in Innenräumen empfunden wird, hängt davon ab, wie gut die Gebäudehülle gedämmt ist.

    Bei gut gedämmten Wänden und modernen Fenstern ist die Oberflächentemperatur mehrere Grad höher als bei alten Gebäuden mit einem schlechten energetischen Standard. In alten, wenig gedämmten Häusern kann sich eine Lufttemperatur von 19 Grad deutlich kühler anfühlen als in modernisierten oder neuen Gebäuden. Während man in ungedämmten Häusern eine Steppjacke braucht, um sich bei 19 Grad am Schreibtisch wohlzufühlen, reicht in modernen Gebäuden ein leichter Pulli aus.

    Wer sein Haus mit einer guten Dämmung auf den neuesten Stand bringt, sorgt damit auch für mehr Behaglichkeit in der Wohnung. Interessierte können von der Verbraucherzentrale berechnen lassen, was eine Fassadendämmung beim eigenen Haus bringt. Nach Einsendung eines Datenbogens erhalten sie eine individuelle Auswertung.


    Sprechstunde

    Der Energieberater hat am Donnerstag, 5. Januar 2023, von 14.30 bis 18.15 Uhr Beratung in Kirchheimbolanden.

    In Rockenhausen finden die nächsten Beratungstermine am Donnerstag, 15. Dezember 2022, von 14.30 bis 18.15 Uhr statt.

    Die Beratung ist kostenfrei. Sie findet telefonisch und an einigen Beratungsorten auch wieder persönlich statt. Weitere Informationen und einen Termin erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher unter 0800 60 75 600 (kostenfrei).


    Foto: Gerd Altmann auf Pixabay

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