Wirtschaft

    Aus dem Donnersbergkreis kommen moderne Überwachungskameras, computergesteuerte Schienensysteme und Industriewaschanlagen. Das Rückgrat der Wirtschaft bilden die zahlreichen mittelständischen Betriebe, die sich erfolgreich in ihrer Nische behaupten, fest verwurzelt in der Heimat sind und dennoch international Standards setzen. Insgesamt sind in fünf Verbandsgemeinden 3.133 Unternehmen zu Hause, davon 565 im Bereich Handel, 345 im Baugewerbe, 317 im verarbeitenden Gewerbe und 315 im Dienstleistungsbereich. Das Gastgewerbe ist mit 270 Betrieben vertreten; das Grundstücks- und Wohnungswesen mit 189 Firmen und das Gesundheits- und Sozialwesen mit 177 Betrieben komplettieren das Spektrum.

    / Mobilität und Fahrzeuge / Fahrzeugbesitz / Kfz: Abgasuntersuchung (AU) im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU)

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Doris Enders

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 0010
    Stockwerk: Zulassungsstelle
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
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    Frau Andrea Greif

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    Besucheradresse

    Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg
    Stockwerk: EG
    Hauptstr. 84
    67304 Eisenberg Adresse in Google Maps anzeigen
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    Frau Ingrid Klag

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 0010
    Stockwerk: Zulassungsstelle
    Uhlandstraße 2
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    Frau Irene Koch

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    Raum-Nr.: 0010
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    Leistungsbeschreibung

    Um zu gewährleisten, dass Ihr Kraftfahrzeug die höchstzulässigen Abgaswerte nicht überschreitet, wird im Rahmen der Hauptuntersuchung regelmäßig eine Abgasuntersuchung durchgeführt. Hierbei wird durch einen Sachverständigen eine Messung an Ihrem Fahrzeug durchgeführt. Über diese Prüfung wird ein Prüfbericht gefertigt, der Ihnen in jedem Fall ausgehändigt wird. Die Prüfung als Bestandteil der HU wird bei einem positiven Ergebnis auch mit der HU-Prüfplakette dokumentiert.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Fristen sind abhängig von der Fahrzeugart und dem Einsatzzweck des Kraftfahrzeugs. Für erstmals in Verkehr kommende privatgenutzte Personenkraftwagen fällt wie bei der HU die erste Prüfung in der Regel nach drei Jahren an. Anschließend ist sie alle zwei Jahre fällig.
    Kürzere Fristen (ein Jahr) gelten z. B. für Personenkraftwagen, die zur gewerblichen Personenbeförderung eingesetzt werden oder für Lastkraftwagen und Nutzfahrzeuge.
    Für den Fall, dass Sie die Untersuchungsfristen überzogen haben, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.

    Was sollte ich noch wissen?

    Der Abgasuntersuchung ist Bestandteil der HU Prüfung und des damit verbundenen Prüfberichtes. 

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