Berufswahl-SIEGEL

    Die Berufswahl ist für junge Menschen eine der schwierigsten und wahrscheinlich folgenträchtigsten Entscheidungen in ihrem Leben. Die Erstqualifikation in Berufsausbildung oder Studium entscheidet nach wie vor über zukünftige Lebenschancen, Konsummöglichkeiten und den sozialen Status. Der weitere Weg eines jungen Menschen wird entscheidend davon geprägt, ob der Übergang von der Schule in den Beruf scheitert oder gelingt.

    Für den wirtschaftlichen Fortschritt einer Gesellschaft ist es essentiell, dass hoch motivierte Menschen gemeinsam den unternehmerischen Erfolg anstreben. Dazu muss jedoch die Tätigkeit ihren Talenten und Neigungen entsprechen. Hier lohnt es sich, die Weichen schon sehr früh zu stellen. Entsprechend groß ist die Bedeutung einer qualitativ hochwertigen Berufs- und Studienorientierung und somit die Verantwortung der Schule. Die Chancen auf Erfolg steigen durch das Zusammenspiel von Schule, Elternhaus, Berufsberatung und Wirtschaft. Nicht erst in Zeiten des Fachkräftemangels kommt diesem schwierigen gesellschaftlichen Thema eine große Bedeutung zu.

    Um eine möglichst breit gefächerte und umfassende Berufs- und Studienorientierung zu gewährleisten, bieten wir Schulen die Möglichkeit, ihr Konzept der Berufs- und Studienorientierung einem Check zu unterziehen: Das Berufswahl-SIEGEL derArbeitsgemeinschaft SchuleWirtschaft  ist ein Zertifikat für Schulen, die ihre Schülerinnen und Schüler in vorbildlicher Weise auf die Berufs-/Studienwahl und die Arbeitswelt vorbereiten.

    Seit dem Frühjahr 2007 ziehen Vertreter der Kreisverwaltung Donnersbergkreis gemeinsam mit den teilnehmenden Schulen und Unternehmen an einem Strang. In besonderem Maße engagiert sich Gerda Gauer, Managerin von Job aktiv, für dieses Projekt.

    Eine ehrenamtliche Jury aus Vertretern von Wirtschaft und Verwaltung, der Agentur für Arbeit, der Berufsbildenden Schule Donnersbergkreis, der Handwerkskammer Pfalz, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier und der Industrie- und Handelskammer beurteilt bestehende und geplante Maßnahmen der Schulen; dies geschieht im Rahmen von sogenannten Audits in den Schulen vor Ort, aber auch durch Gespräche mit Schülerinnnen und Schülern, Eltern und dem Lehrern. Daneben ist die Einbindung in das Schulkonzept besonders wichtig.

    Diese Auditierung konnte seit 2008 regionale Transparenz über bestehende Angebote schaffen und Vergleiche zwischen Schulen ermöglichen; gute Beispiele werden so bekannt und tragen zu einer besseren Berufs- und Studienorientierung bei.

    Derzei sind folgende Schulen zertifiziert, wobei die Re-Zertifizierung alle drei bzw. fünf Jahre fällig ist:
     

    Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des  Netzwerks Berufswahl-SIEGEL.


    Auskünfte zum Berufswahl-SIEGEL im Donnersbergkreis erteilt:

    / Gefährliche Hunde (Allgemein)

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Margarete Kaldi

    Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 011
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Als gefährliche Hunde gelten in Rheinland-Pfalz folgende Rassen, die in § 1 Abs. 2 des Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22.Dezember 2004 abschließend aufgeführt sind.

    Hunde der Rassen

    • Pit Bull Terrier
    • American Staffordshire Terrier
    • Staffordshire Bullterrier
    • sowie Hunde, die von einer dieser Rassen abstammen

    sind gemäß § 1 Abs. 2 des o.g. Gesetzes gefährliche Hunde im Sinne des Abs. 1.

    Darüber hinaus gelten als gefährliche Hunde:

    • Hunde die sich als bissig erwiesen haben,
    • Hunde, die durch Ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reißen,
    • Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben, und
    • Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben.

    Erlaubnis

    Für die Haltung der unter dem Begriff "Gefährliche Hunde" aufgelisteten Hunderassen ist eine Erlaubnis erforderlich. Für diese gefährlichen Hunde muss ein schriftlicher Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Halten des gefährlichen Hundes bei der zuständigen Behörde gestellt werden.

    Voraussetzungen für die Haltung

    Es muss ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines gefährlichen Hundes bestehen,

    • die antragstellende Person muss die zur Haltung eines gefährlichen Hundes erforderliche Sachkunde besitzen und das 18. Lebensjahr vollendet haben
    • Es dürfen keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die antragstellende Person die zur Haltung eines gefährlichen Hundes erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt
    • eine Haftpflichtversicherung nach § 4 Abs. 2 muss nachgewiesen werden.

    Maulkorb- und Anleinpflicht

    Gefährliche Hunde sind gemäß des o.g. Gesetzes außerhalb des befriedeten Besitztums sowie bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäusern und Fluren sowie in sonstigen, von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen anzuleinen, haben einen das Beißen verhindernden Maulkorb zu tragen und dürfen nur von Personen geführt werden die das 18. Lebensjahr vollendet haben.. Die örtliche Ordnungsbehörde kann Ausnahmen vom Maulkorbzwang zulassen, wenn im Einzelfall eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist.

    Sachkundenachweis

    Nähere Informationen zum erforderlichen Sachkundenachweis können unter der Internetadresse www.landestieraerztekammer-rheinland-pfalz.de nachgelesen werden.

    Ordnungswidrigkeiten

    Bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstößen gegen die Bestimmungen des Landesgesetz über gefährliche Hunde, kann ein Bußgeld bis 10.000.- Euro verhängt werden (§ 10 LHundG).

    Hundesteuer

    Zur Anmeldung Ihres Hundes zur Hundesteuer wenden Sie sich bitte an das jeweilige Steueramt der für Sie zuständigen kommunalen Verwaltung.

    Rechtsgrundlagen

    Nähere Informationen ergeben sich aus dem Landesgesetz über gefährliche Hunde sowie der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschrift.

    Informationen

    Auskünfte erteilt jedes Ordnungsamt in Rheinland-Pfalz sowie die Kreisverwaltungen und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als Landesordnungsbehörde.

    Weitergehende Informationen zur Anmeldung von Hunden finden Sie hier

    An wen muss ich mich wenden?
    • kreisfreien Stadt
    • großen kreisangehörigen Stadt
    • Verbandsgemeinde oder verbandsfreien Gemeinde

    In welcher der gefährliche Hund vorwiegend gehalten wird, zuständig.

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