Die Berufswahl ist für junge Menschen eine der schwierigsten und
wahrscheinlich folgenträchtigsten Entscheidungen in ihrem Leben. Die
Erstqualifikation in Berufsausbildung oder Studium entscheidet nach wie
vor über zukünftige Lebenschancen, Konsummöglichkeiten und den sozialen
Status. Der weitere Weg eines jungen Menschen wird entscheidend davon
geprägt, ob der Übergang von der Schule in den Beruf scheitert oder
gelingt.
Für den wirtschaftlichen Fortschritt einer
Gesellschaft ist es essentiell, dass hoch motivierte Menschen gemeinsam
den unternehmerischen Erfolg anstreben. Dazu muss jedoch die Tätigkeit
ihren Talenten und Neigungen entsprechen. Hier lohnt es sich, die
Weichen schon sehr früh zu stellen. Entsprechend groß ist die Bedeutung
einer qualitativ hochwertigen Berufs- und Studienorientierung und somit die
Verantwortung der Schule. Die Chancen auf Erfolg steigen durch das
Zusammenspiel von Schule, Elternhaus, Berufsberatung und Wirtschaft.
Nicht erst in Zeiten des Fachkräftemangels kommt diesem schwierigen
gesellschaftlichen Thema eine große Bedeutung zu.
Um eine möglichst breit gefächerte und umfassende Berufs- und Studienorientierung
zu gewährleisten, bieten wir Schulen die Möglichkeit, ihr Konzept der
Berufs- und Studienorientierung einem Check zu unterziehen: Das Berufswahl-SIEGEL derArbeitsgemeinschaft SchuleWirtschaft ist ein Zertifikat für Schulen, die ihre Schülerinnen und Schüler
in vorbildlicher Weise auf die Berufs-/Studienwahl und die Arbeitswelt
vorbereiten.
Seit dem Frühjahr 2007 ziehen Vertreter der
Kreisverwaltung Donnersbergkreis gemeinsam mit den teilnehmenden Schulen
und Unternehmen an einem Strang. In besonderem Maße engagiert sich Gerda Gauer,
Managerin von Job aktiv, für dieses Projekt.
Eine ehrenamtliche Jury aus Vertretern von Wirtschaft und Verwaltung, der Agentur für Arbeit, der Berufsbildenden Schule
Donnersbergkreis, der Handwerkskammer Pfalz, der Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion Trier und der Industrie- und Handelskammer beurteilt bestehende und geplante Maßnahmen der Schulen; dies
geschieht im Rahmen von sogenannten Audits in den Schulen vor Ort, aber auch durch Gespräche mit Schülerinnnen und Schülern, Eltern und
dem Lehrern. Daneben ist die Einbindung in das Schulkonzept besonders wichtig.
Diese Auditierung konnte seit 2008 regionale Transparenz über
bestehende Angebote schaffen und Vergleiche zwischen Schulen
ermöglichen; gute Beispiele werden so bekannt und tragen zu einer
besseren Berufs- und Studienorientierung bei.
Derzei sind folgende Schulen zertifiziert, wobei die Re-Zertifizierung alle drei bzw. fünf Jahre fällig ist:
- Mathilde-Hitzfeld-Schule (Förderschule), Kirchheimbolanden
- Schule am Donnersberg (Förderschule), Rockenhausen
- Berufsbildende Schule Donnersbergkreis
- Albert Schweitzer-Realschule plus, Winnweiler
- Georg von Neumayer-Realschule plus, Kirchheimbolanden
- Gutenberg-Realschule plus, Göllheim
- Realschule plus, Rockenhausen
- Integrierte Gesamtschule Eisenberg
- Wilhelm-Erb-Gymnasium Winnweiler
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Netzwerks Berufswahl-SIEGEL.
Auskünfte zum Berufswahl-SIEGEL im Donnersbergkreis erteilt:
⇑ / Migration und Integration / Einwanderung / Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung beantragen
Zuständige Mitarbeiter
Frau Lisa Marie Borsdorf
Frau Sanela Islamovic
Frau Barbara Lukaszczyk
Frau Sabine Vogler
Frau Nicole Wörns
Postadresse
Gebäude: ehemaliges GesundheitsamtRaum-Nr.: 04/05
Stockwerk: EG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte erhalten, wenn Sie über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen. Haben Sie keinen deutschen Hochschulabschluss, muss Ihr Abschluss entweder anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein. Die Anerkennung oder Feststellung der Vergleichbarkeit können Sie bereits vor Ihrer Einreise nach Deutschland vornehmen (siehe weiterführende Informationen).
Wenn Sie sich bereits im Bundesgebiet aufhalten, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erhalten, wenn Sie unmittelbar davor im Besitz eines Aufenthaltstitels zur Erwerbstätigkeit oder eines Aufenthaltstitels zum Zweck des studienbezogenen Praktikums EU waren.
Wollen Sie eine Beschäftigung in einem reglementierten Beruf ausüben, muss die erforderliche Berufsausübungserlaubnis bei Erteilung des Aufenthaltstitels zur Arbeitsplatzsuche bereits erteilt oder zugesagt sein.
Reglementierte Berufe sind berufliche Tätigkeiten, deren Aufnahme oder Ausübung durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist. In Deutschland reglementierte Berufe sind z. B. Arzt, Krankenpfleger, Rechtsanwalt, Lehrer, Erzieher oder Ingenieur.
Mit der Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche können Sie eine Probebeschäftigung, zu deren Ausübung die Qualifikation befähigt, für bis zu zehn Stunden je Woche ausüben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für bis zu sechs Monate erteilt.
Wir bitten Sie, einen Vorsprachetermin zur Aufnahme der erforderlichen
biometrischen Daten mit der Ausländerbehörde zu vereinbaren.
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und sofern dies für die Einreise nach Deutschland erforderlich war - ein zweckentsprechendes Visum.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie besitzen
- einen deutschen,
- einen anerkannten ausländischen oder
- einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss - Gegenstand Ihrer Arbeitsplatzsuche ist die Beschäftigung als Fachkraft.
- Soweit erforderlich, verfügen Sie über eine Berufsausübungserlaubnis bzw. über eine Zusage für die Erteilung.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus eigenen Mitteln ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiger Reisepass oder Passersatz
- Visum, sofern dies für die Einreise nach Deutschland erforderlich war
- Aktuelles biometrisches Foto
- Original der Urkunde über die erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung
- Bei ausländischen Hochschulabschlüssen: Bescheid über die Anerkennung oder Vergleichbarkeit des Hochschulabschlusses, Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) soweit vorhanden
- Bei reglementierten Berufen: Berufsausübungserlaubnis oder Zusage über die Erteilung
- Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (z.B. Eigenkapital, Sperrkonto, Verpflichtungserklärung)
- Nachweis Ihrer Krankenversicherung
- Aktuelle Meldebescheinigung
- Mietvertrag
Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weitere Unterlagen anfordern
Welche Gebühren fallen an?
Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Hinweise:
- Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels, der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann können weitere Gebühren anfallen.
- Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde.
Bearbeitungsdauer
etwa sechs bis acht Wochen