Die Berufswahl ist für junge Menschen eine der schwierigsten und
wahrscheinlich folgenträchtigsten Entscheidungen in ihrem Leben. Die
Erstqualifikation in Berufsausbildung oder Studium entscheidet nach wie
vor über zukünftige Lebenschancen, Konsummöglichkeiten und den sozialen
Status. Der weitere Weg eines jungen Menschen wird entscheidend davon
geprägt, ob der Übergang von der Schule in den Beruf scheitert oder
gelingt.
Für den wirtschaftlichen Fortschritt einer
Gesellschaft ist es essentiell, dass hoch motivierte Menschen gemeinsam
den unternehmerischen Erfolg anstreben. Dazu muss jedoch die Tätigkeit
ihren Talenten und Neigungen entsprechen. Hier lohnt es sich, die
Weichen schon sehr früh zu stellen. Entsprechend groß ist die Bedeutung
einer qualitativ hochwertigen Berufs- und Studienorientierung und somit die
Verantwortung der Schule. Die Chancen auf Erfolg steigen durch das
Zusammenspiel von Schule, Elternhaus, Berufsberatung und Wirtschaft.
Nicht erst in Zeiten des Fachkräftemangels kommt diesem schwierigen
gesellschaftlichen Thema eine große Bedeutung zu.
Um eine möglichst breit gefächerte und umfassende Berufs- und Studienorientierung
zu gewährleisten, bieten wir Schulen die Möglichkeit, ihr Konzept der
Berufs- und Studienorientierung einem Check zu unterziehen: Das Berufswahl-SIEGEL derArbeitsgemeinschaft SchuleWirtschaft ist ein Zertifikat für Schulen, die ihre Schülerinnen und Schüler
in vorbildlicher Weise auf die Berufs-/Studienwahl und die Arbeitswelt
vorbereiten.
Seit dem Frühjahr 2007 ziehen Vertreter der
Kreisverwaltung Donnersbergkreis gemeinsam mit den teilnehmenden Schulen
und Unternehmen an einem Strang. In besonderem Maße engagiert sich Gerda Gauer,
Managerin von Job aktiv, für dieses Projekt.
Eine ehrenamtliche Jury aus Vertretern von Wirtschaft und Verwaltung, der Agentur für Arbeit, der Berufsbildenden Schule
Donnersbergkreis, der Handwerkskammer Pfalz, der Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion Trier und der Industrie- und Handelskammer beurteilt bestehende und geplante Maßnahmen der Schulen; dies
geschieht im Rahmen von sogenannten Audits in den Schulen vor Ort, aber auch durch Gespräche mit Schülerinnnen und Schülern, Eltern und
dem Lehrern. Daneben ist die Einbindung in das Schulkonzept besonders wichtig.
Diese Auditierung konnte seit 2008 regionale Transparenz über
bestehende Angebote schaffen und Vergleiche zwischen Schulen
ermöglichen; gute Beispiele werden so bekannt und tragen zu einer
besseren Berufs- und Studienorientierung bei.
Derzei sind folgende Schulen zertifiziert, wobei die Re-Zertifizierung alle drei bzw. fünf Jahre fällig ist:
- Mathilde-Hitzfeld-Schule (Förderschule), Kirchheimbolanden
- Schule am Donnersberg (Förderschule), Rockenhausen
- Berufsbildende Schule Donnersbergkreis
- Albert Schweitzer-Realschule plus, Winnweiler
- Georg von Neumayer-Realschule plus, Kirchheimbolanden
- Gutenberg-Realschule plus, Göllheim
- Realschule plus, Rockenhausen
- Integrierte Gesamtschule Eisenberg
- Wilhelm-Erb-Gymnasium Winnweiler
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Netzwerks Berufswahl-SIEGEL.
Auskünfte zum Berufswahl-SIEGEL im Donnersbergkreis erteilt:
⇑ / Bauen und Immobilien / Kauf, Miete und Pacht / Fliegende Bauten Ausführungsgenehmigung beantragen
Zuständige Mitarbeiter
Frau Carmen Appelmann-Arm
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 232
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Annette Buschmann
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 221
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Kerstin Lüke
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 202
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Herr Jörg Sasser
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 220
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Herr Uwe Welker
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 219
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Fliegende Bauten bedürfen, bevor sie erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, einer Ausführungsgenehmigung. Dies gilt nicht für die in § 76 Abs. 2 Satz 2 LBauO aufgeführten verfahrensfreien Fliegenden Bauten.
Die Ausführungsgenehmigung ersetzt bei Fliegenden Bauten die Baugenehmigung und ermöglicht somit das wiederholte Aufbauen, Betreiben und Zerlegen dieser baulichen Anlagen an unterschiedlichen Plätzen nach erfolgter Gebrauchsabnahme.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Prüfbuch des fliegenden Baus und Versicherungsnachweis des Betriebers
Welche Gebühren fallen an?
Für die Ausführungsgenehmigung fallen Gebühren an. Sie richten sich nach der Anlage zu § 2 Abs. 2 der Landesverordnung über die Zuständigkeit und die Vergütung für die Erteilung von Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Nach § 76 Abs. 5 LBauO sind Ausführungsgenehmigungen für eine bestimmte Frist zu erteilen oder zu verlängern, die höchstens fünf Jahre betragen soll.
In der Anlage 2 des Rundschreibens des Ministeriums der Finanzen vom 1. Dezember 2015 (Bauaufsichtliche Anforderungen an Fliegende Bauten) sind die für die Ausführungsgenehmigungen und deren Verlängerungen angemessenen Fristen unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Fliegenden Bauten enthalten.
Rechtsgrundlage
- Landesbauordnung (LBauO)
- allgemeine gültige Regeln der Technik
- § 76 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- Landesverordnung über die Zuständigkeit und die Vergütung für die Erteilung von Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten (FliegBautenZustV RP)
- § 11 Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (BauuntPrüfVO)
Was sollte ich noch wissen?
Die Ausführungsgenehmigung wird in ein Prüfbuch eingetragen. Dem Prüfbuch sind die mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauunterlagen beizufügen. Bevor ein Fliegender Bau in Betrieb genommen werden soll, ist dies der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde des Aufstellorts anzuzeigen, dabei ist das Prüfbuch vorzulegen.