Die Berufswahl ist für junge Menschen eine der schwierigsten und
wahrscheinlich folgenträchtigsten Entscheidungen in ihrem Leben. Die
Erstqualifikation in Berufsausbildung oder Studium entscheidet nach wie
vor über zukünftige Lebenschancen, Konsummöglichkeiten und den sozialen
Status. Der weitere Weg eines jungen Menschen wird entscheidend davon
geprägt, ob der Übergang von der Schule in den Beruf scheitert oder
gelingt.
Für den wirtschaftlichen Fortschritt einer
Gesellschaft ist es essentiell, dass hoch motivierte Menschen gemeinsam
den unternehmerischen Erfolg anstreben. Dazu muss jedoch die Tätigkeit
ihren Talenten und Neigungen entsprechen. Hier lohnt es sich, die
Weichen schon sehr früh zu stellen. Entsprechend groß ist die Bedeutung
einer qualitativ hochwertigen Berufs- und Studienorientierung und somit die
Verantwortung der Schule. Die Chancen auf Erfolg steigen durch das
Zusammenspiel von Schule, Elternhaus, Berufsberatung und Wirtschaft.
Nicht erst in Zeiten des Fachkräftemangels kommt diesem schwierigen
gesellschaftlichen Thema eine große Bedeutung zu.
Um eine möglichst breit gefächerte und umfassende Berufs- und Studienorientierung
zu gewährleisten, bieten wir Schulen die Möglichkeit, ihr Konzept der
Berufs- und Studienorientierung einem Check zu unterziehen: Das Berufswahl-SIEGEL derArbeitsgemeinschaft SchuleWirtschaft ist ein Zertifikat für Schulen, die ihre Schülerinnen und Schüler
in vorbildlicher Weise auf die Berufs-/Studienwahl und die Arbeitswelt
vorbereiten.
Seit dem Frühjahr 2007 ziehen Vertreter der
Kreisverwaltung Donnersbergkreis gemeinsam mit den teilnehmenden Schulen
und Unternehmen an einem Strang. In besonderem Maße engagiert sich Gerda Gauer,
Managerin von Job aktiv, für dieses Projekt.
Eine ehrenamtliche Jury aus Vertretern von Wirtschaft und Verwaltung, der Agentur für Arbeit, der Berufsbildenden Schule
Donnersbergkreis, der Handwerkskammer Pfalz, der Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion Trier und der Industrie- und Handelskammer beurteilt bestehende und geplante Maßnahmen der Schulen; dies
geschieht im Rahmen von sogenannten Audits in den Schulen vor Ort, aber auch durch Gespräche mit Schülerinnnen und Schülern, Eltern und
dem Lehrern. Daneben ist die Einbindung in das Schulkonzept besonders wichtig.
Diese Auditierung konnte seit 2008 regionale Transparenz über
bestehende Angebote schaffen und Vergleiche zwischen Schulen
ermöglichen; gute Beispiele werden so bekannt und tragen zu einer
besseren Berufs- und Studienorientierung bei.
Derzei sind folgende Schulen zertifiziert, wobei die Re-Zertifizierung alle drei bzw. fünf Jahre fällig ist:
- Mathilde-Hitzfeld-Schule (Förderschule), Kirchheimbolanden
- Schule am Donnersberg (Förderschule), Rockenhausen
- Berufsbildende Schule Donnersbergkreis
- Albert Schweitzer-Realschule plus, Winnweiler
- Georg von Neumayer-Realschule plus, Kirchheimbolanden
- Gutenberg-Realschule plus, Göllheim
- Realschule plus, Rockenhausen
- Integrierte Gesamtschule Eisenberg
- Wilhelm-Erb-Gymnasium Winnweiler
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Netzwerks Berufswahl-SIEGEL.
Auskünfte zum Berufswahl-SIEGEL im Donnersbergkreis erteilt:
⇑ / Hilfen zur Erziehung (Allgemein)
Zuständige Mitarbeiter
Frau Lena Baumgärtner
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 119
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Herr Sebastian Blügel
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 405
Stockwerk: 4. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Meiline Frankfurter
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 122
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Ute Grimm-Hofstadt
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 119
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Jasmin Gronau
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 403
Stockwerk: 4. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Herr Ruben Jahn
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 403
Stockwerk: 4. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Lisa Jakob
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 131
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Samira Kublitz
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 131
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Antje Kwiatkowski-Witte
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 406
Stockwerk: 4. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Sabrina Lashkari
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 110
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Nadija Anna Riel
Frau Silvia Rosenbaum
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 127
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Pia Scheerer
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 119
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Diana Setzer
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 111
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Anna Larina Steinberger
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 406
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Mira Luise Wenz
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Gemäß § 27 Abs. 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes hat ein Personensorgeberechtigter bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
Folgende Hilfen werden angeboten (§§ 28 - 35):
- Erziehungsberatung (§ 28)
- Soziale Gruppenarbeit (§ 29)
- Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer (§ 30)
- Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31)
- Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32)
- Vollzeitpflege (§ 33)
- Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform (§ 34)
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35)
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
Diese beiden Hilfen werden immer in Verbindung einer der anderen Hilfen veranlasst.
Für eine intensive Beratung wenden Sie sich an den Allgemeinen Sozialdienst Ihres Jugendamtes.
- Kreisverwaltung
- Stadtverwaltung mit Jugendamt
Rechtsgrundlage
Jugendhilfegesetz