Die Berufswahl ist für junge Menschen eine der schwierigsten und
wahrscheinlich folgenträchtigsten Entscheidungen in ihrem Leben. Die
Erstqualifikation in Berufsausbildung oder Studium entscheidet nach wie
vor über zukünftige Lebenschancen, Konsummöglichkeiten und den sozialen
Status. Der weitere Weg eines jungen Menschen wird entscheidend davon
geprägt, ob der Übergang von der Schule in den Beruf scheitert oder
gelingt.
Für den wirtschaftlichen Fortschritt einer
Gesellschaft ist es essentiell, dass hoch motivierte Menschen gemeinsam
den unternehmerischen Erfolg anstreben. Dazu muss jedoch die Tätigkeit
ihren Talenten und Neigungen entsprechen. Hier lohnt es sich, die
Weichen schon sehr früh zu stellen. Entsprechend groß ist die Bedeutung
einer qualitativ hochwertigen Berufs- und Studienorientierung und somit die
Verantwortung der Schule. Die Chancen auf Erfolg steigen durch das
Zusammenspiel von Schule, Elternhaus, Berufsberatung und Wirtschaft.
Nicht erst in Zeiten des Fachkräftemangels kommt diesem schwierigen
gesellschaftlichen Thema eine große Bedeutung zu.
Um eine möglichst breit gefächerte und umfassende Berufs- und Studienorientierung
zu gewährleisten, bieten wir Schulen die Möglichkeit, ihr Konzept der
Berufs- und Studienorientierung einem Check zu unterziehen: Das Berufswahl-SIEGEL derArbeitsgemeinschaft SchuleWirtschaft ist ein Zertifikat für Schulen, die ihre Schülerinnen und Schüler
in vorbildlicher Weise auf die Berufs-/Studienwahl und die Arbeitswelt
vorbereiten.
Seit dem Frühjahr 2007 ziehen Vertreter der
Kreisverwaltung Donnersbergkreis gemeinsam mit den teilnehmenden Schulen
und Unternehmen an einem Strang. In besonderem Maße engagiert sich Gerda Gauer,
Managerin von Job aktiv, für dieses Projekt.
Eine ehrenamtliche Jury aus Vertretern von Wirtschaft und Verwaltung, der Agentur für Arbeit, der Berufsbildenden Schule
Donnersbergkreis, der Handwerkskammer Pfalz, der Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion Trier und der Industrie- und Handelskammer beurteilt bestehende und geplante Maßnahmen der Schulen; dies
geschieht im Rahmen von sogenannten Audits in den Schulen vor Ort, aber auch durch Gespräche mit Schülerinnnen und Schülern, Eltern und
dem Lehrern. Daneben ist die Einbindung in das Schulkonzept besonders wichtig.
Diese Auditierung konnte seit 2008 regionale Transparenz über
bestehende Angebote schaffen und Vergleiche zwischen Schulen
ermöglichen; gute Beispiele werden so bekannt und tragen zu einer
besseren Berufs- und Studienorientierung bei.
Derzei sind folgende Schulen zertifiziert, wobei die Re-Zertifizierung alle drei bzw. fünf Jahre fällig ist:
- Mathilde-Hitzfeld-Schule (Förderschule), Kirchheimbolanden
- Schule am Donnersberg (Förderschule), Rockenhausen
- Berufsbildende Schule Donnersbergkreis
- Albert Schweitzer-Realschule plus, Winnweiler
- Georg von Neumayer-Realschule plus, Kirchheimbolanden
- Gutenberg-Realschule plus, Göllheim
- Realschule plus, Rockenhausen
- Integrierte Gesamtschule Eisenberg
- Wilhelm-Erb-Gymnasium Winnweiler
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Netzwerks Berufswahl-SIEGEL.
Auskünfte zum Berufswahl-SIEGEL im Donnersbergkreis erteilt:
⇑ / Kfz-Kennzeichen: rotes 07er (Oldtimer)
Zuständige Mitarbeiter
Herr Gernot Breitenbruch
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 0010
Stockwerk: Zulassungsstelle
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Kennzeichen beantragt werden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.
Für bis zum 28. Februar 2007 ausgegebene Kennzeichen, deren Befristung ausläuft, bevor das betreffende Fahrzeug 30 Jahre alt ist, besteht in den meisten Bundesländern Besitzstandsschutz.
Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer-Fahrzeuge. Mit dem ausgestellten Schein können die unter der 07-er-Nummer eingetragenen Fahrzeuge beliebig oft benutzt werden.
Sie dürfen dieses Kennzeichen nur in folgenden Fällen verwenden:
- Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
- Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
- Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge
Voraussetzungen:
- vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
- guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
Die Voraussetzungen zur Erlangung eines roten Oldtimerkennzeichens können darüber hinaus im Einzelfall unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde.
Verfahrensablauf:
Nach Eingang des Antrages wird geprüft, ob der Antragsteller persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird die für den Antragsteller zuständige Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung sowie die zuständige Polizeibehörde angehört.
Die Zulassungsbehörde stellt ein Fahrzeugscheinheft für mehrere Fahrzeuge oder für jedes Fahrzeug einen besonderen Fahrzeugschein aus, auch wenn nur ein rotes Kennzeichen beantragt wird. Bei einem Kennzeichen und mehreren Fahrzeugen ist immer nur die Nutzung eines dieser Fahrzeuge zulässig. Jede Verwendung des Kennzeichens ist mit einem Fahrtennachweisbuch zu dem jeweiligen Fahrzeug nachzuweisen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts, ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbriefe der Fahrzeuge, die eingetragen werden sollen. Ist keine Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief vorhanden, muss ein Datenblatt einer technischen Prüfstelle und ein Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) vorgelegt werden.
- Auflistung der Fahrzeuge, für die ein rotes Kennzeichen beantragt wird
- Gutachten über die Einstufung des/r Fahrzeugs/e als Oldtimer
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
-
Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich:
- Wenn Sie einen Dritten mit der Außerbetriebsetzung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.
Notwendige Unterlagen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Zusätzlich fallen die Kosten für die Kennzeichenschilder an.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer von zurzeit 46,02 Euro für Krafträder beziehungsweise 191,73 Euro für alle übrigen Fahrzeuge.