Berufswahl-SIEGEL

    Die Berufswahl ist für junge Menschen eine der schwierigsten und wahrscheinlich folgenträchtigsten Entscheidungen in ihrem Leben. Die Erstqualifikation in Berufsausbildung oder Studium entscheidet nach wie vor über zukünftige Lebenschancen, Konsummöglichkeiten und den sozialen Status. Der weitere Weg eines jungen Menschen wird entscheidend davon geprägt, ob der Übergang von der Schule in den Beruf scheitert oder gelingt.

    Für den wirtschaftlichen Fortschritt einer Gesellschaft ist es essentiell, dass hoch motivierte Menschen gemeinsam den unternehmerischen Erfolg anstreben. Dazu muss jedoch die Tätigkeit ihren Talenten und Neigungen entsprechen. Hier lohnt es sich, die Weichen schon sehr früh zu stellen. Entsprechend groß ist die Bedeutung einer qualitativ hochwertigen Berufs- und Studienorientierung und somit die Verantwortung der Schule. Die Chancen auf Erfolg steigen durch das Zusammenspiel von Schule, Elternhaus, Berufsberatung und Wirtschaft. Nicht erst in Zeiten des Fachkräftemangels kommt diesem schwierigen gesellschaftlichen Thema eine große Bedeutung zu.

    Um eine möglichst breit gefächerte und umfassende Berufs- und Studienorientierung zu gewährleisten, bieten wir Schulen die Möglichkeit, ihr Konzept der Berufs- und Studienorientierung einem Check zu unterziehen: Das Berufswahl-SIEGEL derArbeitsgemeinschaft SchuleWirtschaft  ist ein Zertifikat für Schulen, die ihre Schülerinnen und Schüler in vorbildlicher Weise auf die Berufs-/Studienwahl und die Arbeitswelt vorbereiten.

    Seit dem Frühjahr 2007 ziehen Vertreter der Kreisverwaltung Donnersbergkreis gemeinsam mit den teilnehmenden Schulen und Unternehmen an einem Strang. In besonderem Maße engagiert sich Gerda Gauer, Managerin von Job aktiv, für dieses Projekt.

    Eine ehrenamtliche Jury aus Vertretern von Wirtschaft und Verwaltung, der Agentur für Arbeit, der Berufsbildenden Schule Donnersbergkreis, der Handwerkskammer Pfalz, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier und der Industrie- und Handelskammer beurteilt bestehende und geplante Maßnahmen der Schulen; dies geschieht im Rahmen von sogenannten Audits in den Schulen vor Ort, aber auch durch Gespräche mit Schülerinnnen und Schülern, Eltern und dem Lehrern. Daneben ist die Einbindung in das Schulkonzept besonders wichtig.

    Diese Auditierung konnte seit 2008 regionale Transparenz über bestehende Angebote schaffen und Vergleiche zwischen Schulen ermöglichen; gute Beispiele werden so bekannt und tragen zu einer besseren Berufs- und Studienorientierung bei.

    Derzei sind folgende Schulen zertifiziert, wobei die Re-Zertifizierung alle drei bzw. fünf Jahre fällig ist:
     

    Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des  Netzwerks Berufswahl-SIEGEL.


    Auskünfte zum Berufswahl-SIEGEL im Donnersbergkreis erteilt:

    / Ordnungswidrigkeiten

    Zuständige Mitarbeiter

    Herr Sandro Attilo

    Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 012
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Frau Sonja Krauß

    Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 012
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Leistungsbeschreibung

    Allgemeine Beschreibung

    Grob unterteilen lassen sich die Ordnungswidrigkeiten wie folgt:

    • Allgemeine Ordnungswidrigkeiten (alle außer Straßenverkehr) wie z.B. Verstöße nach dem Gaststättengesetz, dem Immissionsschutzgesetz, dem Sonn- und Feiertagsgesetz, dem Meldegesetz, dem Personalausweisgesetz, dem Landeshundegesetz, den Ortssatzungen fallen in die Zuständigkeit der Stadt- und Gemeindeverwaltungen. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind z.B. zuständig für   Landesbauordnung, Schulgesetz, Abfallgesetz, Aufenthaltsgesetz, Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, Waffengesetz, Jugendschutzgesetz (Ausgabe von alkoholischen Getränken), Wohngeldgesetz, Unterhaltsvorschussgesetz usw.
    • Ruhender Verkehr (Halte- und Parkverstöße), Verstöße nach der StraßenverkehrsordnungDie Kommunen überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr. Auskünfte hierzu erteilt die jeweils zuständige Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung.  
    • Fließender Verkehr (insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen, Unfälle, Alkohol), Verstöße nach der Straßenverkehrsordnung. Die Überwachung des fließenden Verkehrs fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Polizei. Einige Kommunen in Rheinland-Pfalz nehmen diese Aufgabe im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung wahr.

    Im Zuständigkeitsbereich der Polizei ist eine 'Zentrale Bußgeldstelle Speyer" eingerichtet.


     

    Umfangreiche Informationen zum Themenkomplex "Ordnungswidrigkeiten" erhalten sie --> hier

    Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Die Möglichkeit persönliche Einstellungen zu Cookies vorzunehmen und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.